Mietstreitigkeit vor Gericht: Lüften ist nicht gleich Lüften
Das Landgericht Bamberg kam in einem Rechtsstreit um die Angemessenheit des mieterlichen Lüftungsverhaltens zu dem Schluss, dass ein aufgrund baulich bedingten ausuferndes Lüftungserfordernis nicht dem Mieter zugemutet werden kann.