11. Juni 1958 – Apotheken‑Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Apothekenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 (Az. 1 BvR 596/56) legte fest, dass Eingriffe in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind, und entwickelte dazu die bis heute maßgebliche Dreistufentheorie.