
Berlin, 3. September 2025 (JPD) – Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen, mit dem die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die CSRD verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, über die sozialen und ökologischen Auswirkungen sowie die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten. Der Gesetzentwurf zielt auf eine möglichst bürokratiearme Umsetzung der EU-Vorgaben und berücksichtigt bereits die laufenden Reformbestrebungen auf europäischer Ebene, die die Berichtspflichten für Unternehmen erleichtern sollen.
Nach dem Entwurf sollen betroffene Unternehmen künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Die Vorgaben greifen zunächst für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen ab dem Geschäftsjahr 2025, die im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte haben. Schätzungsweise rund 240 deutsche Unternehmen werden damit zunächst berichtspflichtig. Künftig sollen die Angaben in den Nachhaltigkeitsberichten zudem durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden, um die Qualität, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit der Berichterstattung sicherzustellen. Das Gesetz geht dabei nicht über die europäischen Vorgaben hinaus und lässt Anpassungen im Rahmen des laufenden EU-Reformprozesses zu, um die Bürokratiebelastung für Unternehmen zu reduzieren.