Berlin, 27. August 2025 (JPD) – Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr beschlossen. Mit dem sogenannten Artikelgesetz Militärische Sicherheit sollen die Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) erweitert, der personelle Schutz in den Streitkräften verbessert und rechtliche Grundlagen für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen geschaffen werden. Ziel ist es nach Angaben der Bundesregierung, die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr wirksamer gegen Bedrohungen wie Sabotage, Spionage, Extremismus, Terrorismus und Cyberangriffe zu sichern.

    Ein Schwerpunkt der Reform ist die Neuverkündung des MAD-Gesetzes. Dieses sieht unter anderem eine Stärkung der Cyberabwehr sowie eine Anpassung der Auslandsaktivitäten des MAD an die Einsatzrealität der Bundeswehr vor. Damit solle auch der Schutz von Soldatinnen, Soldaten und ihren Familien bei Auslandseinsätzen verbessert werden. Zudem wird die Kontrolle der Maßnahmen des MAD künftig beim Amtsgericht Köln konzentriert, um eine klare und verfassungskonforme Überwachung sicherzustellen.

    Ein weiterer Baustein ist das neue Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes. Es ersetzt die bisherige Soldateneinstellungsüberprüfung durch ein vereinfachtes, automatisiertes Verfahren zur Verfassungstreueprüfung. Künftig werden dabei Datenabfragen bei den Nachrichtendiensten, im Bundeszentralregister sowie Recherchen in öffentlichen Quellen wie sozialen Medien einbezogen. Ziel ist eine schnellere und effizientere Sicherheitsprüfung, die zugleich die Voraussetzungen für den notwendigen personellen Aufwuchs der Bundeswehr verbessert.

    Ergänzt wird das Artikelgesetz durch punktuelle Erweiterungen der Befugnisse der Feldjägertruppe sowie weiterer berechtigter Personen. Änderungen im Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs und in der Wehrdisziplinarordnung sollen ermöglichen, verdächtige Personen im Umfeld militärischer Bereiche oder Aktivitäten anzuhalten und zu überprüfen. Damit sollen Störungen und Gefahren frühzeitig verhindert werden können, etwa bei rechtswidrigen Drohnenüberflügen.

    Mit dem Gesetz bekräftigt die Bundesregierung nach eigener Darstellung ihr Ziel, die Bundeswehr nicht nur materiell und personell, sondern auch in ihrer Sicherheitsarchitektur nachhaltig zu stärken.

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