Die neue Bundesregierung will Rentner dazu bewegen, neben ihrem Ruhestand weiterzuarbeiten. Die Idee: Bis zu 2.000 Euro monatlich können Rentner mit der sogenannten Aktivrente steuerfrei hinzuverdienen. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt: Die Maßnahme ist teuer, der Nutzen ungewiss.

    Weil dem deutschen Arbeitsmarkt zunehmend Fachkräfte fehlen, möchte die neue Bundesregierung gegensteuern: mit der Aktivrente. Bis zu 24.000 Euro sollen Rentner steuerfrei pro Jahr hinzuverdienen dürfen. Eine neue IW-Studie zeigt, dass die Aktivrente für den Steuerzahler teuer werden könnte. Wird sie wie im Koalitionsvertrag beschrieben umgesetzt, entgehen dem Fiskus jährlich 2,8 Milliarden Euro.

    Über 600.000 Menschen würden weniger Steuern zahlen
    Zum Jahresende 2023 haben deutschlandweit etwas mehr als 600.000 Rentner und Selbstständige jenseits der Regelaltersgrenze weitergearbeitet. Der Großteil von ihnen hat dabei weniger als 24.000 Euro im Jahr verdient. Besonders viel haben hingegen die Selbstständigen verdient: Mehr als die Hälfte der im Alter aktiven Selbstständigen erzielte ein Erwerbseinkommen von mehr als 24.000 Euro im Jahr und verdiente dabei im Schnitt rund 68.000 Euro im Jahr. Allein die Aktivrente für diese Gruppe würde den Steuerzahler knapp 1,2 Milliarden Euro kosten.

    Die meisten arbeiten aus sozialen Gründen
    Ob die Maßnahme geeignet ist, um mehr ältere Erwerbstätige auf dem Arbeitsmarkt zu halten, ist fraglich. „IW-Befragungen zeigen, dass für die meisten Beschäftigten, die über ihre Regelaltersgrenze hinaus arbeiten wollen, Motive wie Spaß an der Arbeit und soziale Kontakte überwiegen. Finanzielle Motive spielen eine untergeordnete Rolle“, sagt Studienautorin und IW-Rentenexpertin Ruth Schüler. Zudem zeigen Studien: Wer einmal im Ruhestand ist, fängt eher selten an, wieder zu arbeiten.

    Methodik:Die Auswertung basiert auf Daten der Deutschen Rentenversicherung und des Sozio-oekonomischen Panels. Um die steuerlichen Mindereinnahmen zu beziffern, werden die Altersrentner über der Regelaltersgrenze, die Selbstständigen über der Regelaltersgrenze und die besonders langjährig Versicherten unter der Regelaltersgrenze mit einem bis dato einkommensteuerpflichtigen Hinzuverdienst identifiziert. Für diese drei Gruppen werden jeweils sechs Untergruppen gebildet, indem Rententerzile gebildet werden und unterschieden wird, ob der einkommensteuerpflichtige Hinzuverdienst über 24.000 Euro liegt oder nicht. Für jede Gruppe werden dann die Anzahl der Personen und das durchschnittliche Erwerbseinkommen ermittelt, anschließend wird für jede Gruppe der durchschnittliche Steuersatz berechnet. Um die steuerlichen Mindereinnahmen pro Gruppe zu berechnen, wird die Anzahl der Personen in der jeweiligen Gruppe mit dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen und dem Steuersatz multipliziert.

    IW, 08.08.2025

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