Berlin, 8. Oktober 2025 (JPD) – Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am Mittwoch öffentliche Anhörungen zu fünf Gesetzentwürfen der Bundesregierung beschlossen. Die Expertengespräche werden in der Regel im Parlamentsfernsehen sowie auf bundestag.de live übertragen. Jede Anhörung ist für zwei Stunden angesetzt.

Öffentliche Anhörungen zu Verbraucherschutz und Justizgesetzen

Den Auftakt bildet am Mittwoch, 15. Oktober 2025, eine Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes „zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“. Beginn ist um 14.30 Uhr. Ziel ist die Erprobung digitaler Verfahren zur Effizienzsteigerung in der Zivilgerichtsbarkeit.

Am Montag, 3. November 2025, werden Sachverständige den Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ prüfen. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr und befasst sich mit der Anpassung nationaler Vorschriften an EU-Vorgaben zum Verbraucherkreditrecht.

Zwei weitere Anhörungen finden am Mittwoch, 5. November 2025, statt. Um 11 Uhr steht der Entwurf zum „Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG)“ auf der Tagesordnung, das den Zugang zu Schuldnerberatungen für Verbraucher regelt. Ab 14.30 Uhr folgt die Beratung über den Entwurf „zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie weiterer prozessualer Regelungen“.

Am Montag, 10. November 2025, diskutieren die Expertinnen und Experten zunächst ab 11 Uhr Änderungen im Verbrauchervertrags-, Versicherungsvertrags- und Behandlungsvertragsrecht. Ab 14 Uhr folgt die Anhörung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, das EU-Vorgaben im Wettbewerbsrecht umsetzt.

Alle Termine sind auf der Website des Bundestages einsehbar, einschließlich detaillierter Informationen zu den jeweiligen Gesetzentwürfen.

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