Berlin, 20. Oktober 2025 (JPD) – Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Strafvorschriften gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung vorgestellt. Ziel ist, Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen an die geänderte europäische Richtlinie anzupassen. Die geplanten Änderungen betreffen unter anderem neue Ausbeutungsformen, die Nachfragestrafbarkeit sowie den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung.


Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung: Geplante Strafrechtsreform

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig bezeichnet Menschenhandel als „moderne Sklaverei“ und verweist auf die verschiedenen Tatorte in Deutschland, darunter Bauwesen, Pflege und Zwangsprostitution. Der Gesetzentwurf basiert auf Erfahrungen der Strafverfolgung, wissenschaftlichen Evaluationen und Vorgaben der Europäischen Union. Demnach seien die bisherigen Vorschriften übermäßig komplex und erschwerten die Nachweisbarkeit der Tatbestandsmerkmale, was sich in niedrigen Verurteilungszahlen zeige.

Die Reform betrifft insbesondere die Menschenhandelsdelikte (§§ 232 bis 233a StGB) sowie Vorschriften zur sexuellen Ausbeutung (§§ 180a, 181a StGB). Künftig sollen auch Ausbeutungsformen wie Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat strafbar sein. Darüber hinaus führt der Gesetzentwurf erstmals eine umfassende Nachfragestrafbarkeit für alle Ausbeutungsformen ein: Wer Dienstleistungen von Personen in Anspruch nimmt, von denen er weiß, dass sie ausgebeutet werden, soll strafrechtlich belangt werden können.

Die Strafrahmen sollen angehoben werden, um Täterinnen und Täter wirksamer zur Verantwortung zu ziehen. Beispielsweise ist für den Grundtatbestand des Menschenhandels eine Höchstfreiheitsstrafe von zehn Jahren vorgesehen, bisher betrug die Obergrenze fünf Jahre. Zudem werden die Tatbestände zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt. Damit sollen zugleich europäische Richtlinien zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder, Verbände und Interessensgruppen versandt und auf der Website des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 28. November 2025 eingereicht werden und werden anschließend ebenfalls veröffentlicht.

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