
Berlin, 25. September 2025 (JPD) – Die von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig eingesetzte Expertenkommission zur Strafprozessordnung hat heute ihre Arbeit aufgenommen. Ziel der Kommission ist es, Vorschläge zur Modernisierung und Beschleunigung strafgerichtlicher Verfahren zu erarbeiten, ohne zentrale rechtsstaatliche Prinzipien zu gefährden. Die Reform soll dazu beitragen, dass Hauptverhandlungen effizienter durchgeführt werden und Urteile zügig ergehen können, während die Rechte von Beschuldigten und Opfern gewahrt bleiben.
Strafprozessordnung reformieren: Fokus auf Verfahrensbeschleunigung
Die Kommission, die aus Vertretern der Justizverwaltung, der Bundesrechtsanwaltskammer, Verbänden der Strafverteidiger, der Richterschaft und Wissenschaftlern besteht, soll bis Herbst 2026 konkrete Vorschläge erarbeiten. Ministerin Hubig betonte, dass die Reform der Strafprozessordnung ein zentraler Schritt sei, um den Rechtsstaat zu stärken und der Kriminalität des 21. Jahrhunderts wirksam zu begegnen. Parallel werde in Personalaufstockung und Digitalisierung der Justiz investiert, um die Effizienz der Verfahren nachhaltig zu erhöhen.
Die Arbeit der Kommission ist in mehrere Arbeitsgruppen unterteilt, die regelmäßig zusammentreten werden. Im Anschluss plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, auf Grundlage der Kommissionsergebnisse einen Gesetzentwurf vorzulegen. Mit der Initiative soll ein moderner, leistungsfähiger und verlässlicher Strafprozess geschaffen werden, der den Ansprüchen der Gesellschaft gerecht wird.