
Münster, 23. September 2025 (JPD) – Auf der 64. Präsidentenkonferenz der Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte in Münster haben die Gerichtsleitungen deutliche Kritik an den geplanten Änderungen im Asylrecht geübt. Vor allem die vorgesehenen Entscheidungsfristen in Asylverfahren sowie die geplante Verlagerung bestimmter Rechtsstreitigkeiten auf die Sozialgerichtsbarkeit stießen auf Widerstand.
Kritik an Entscheidungsfristen im Asylrecht
Die Präsidentinnen und Präsidenten warnten, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Fristen – sechs Monate für Asylverfahren in erster Instanz und zwei Wochen für Eilverfahren in zweiter Instanz – zu einer Ungleichbehandlung anderer Verfahren führen könnten. Sie forderten den Gesetzgeber auf, die Spielräume des europäischen Rechts zu nutzen und großzügigere Fristen zu schaffen oder auf verbindliche Vorgaben ganz zu verzichten. Nur so lasse sich ein qualitativ hochwertiger und zugleich zeitnaher Rechtsschutz sicherstellen.
Auch die geplante Verlagerung von Verfahren aus den Bereichen Wohngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss sowie Kinder- und Jugendhilfe auf die Sozialgerichtsbarkeit lehnten die Konferenzteilnehmenden ab. Eine solche Umstrukturierung sei nicht nur rechtspolitisch bedenklich, sondern berge auch erhebliche Risiken für die kommunale Finanzlage. Mit ihrer Erklärung knüpften die Gerichtsleitungen an ihre bereits im Juni 2025 geäußerte Kritik an.