Zu den heute bekannt gewordenen Vorschlägen von Bundesjustizminister Marco Buschmann, Fälle der Verkehrsunfallflucht bei Sachschäden nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, führt der hessische Justizminister Roman Poseck in Wiesbaden aus:

„Die Verkehrsunfallflucht muss Straftat bleiben und das ohne Abstriche. Auch wenn ein Unfall nur Sachschäden verursacht, liegt bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort strafwürdiges Unrecht vor. Schon heute leiden viele Geschädigte darunter, dass Unfallbeteiligte ihren Pflichten nicht nachkommen. Schadensersatzansprüche gehen dann meistens ins Leere. Unfallopfer bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Es liegt auf der Hand, dass sich bei einer Entkriminalisierung der Verkehrsunfallflucht noch mehr Verkehrsteilnehmer ihren Pflichten entziehen werden. Das kann im Interesse der Unfallopfer nicht richtig sein und darf auch nicht mit dem Interesse der Justizentlastung begründet werden. Es ist staatliche Aufgabe, die redlichen Verkehrsteilnehmer zu schützen. Zu diesem Schutzkonzept gehört die umfassende Strafdrohung des § 142 StGB. Speziellen Einzelfällen trägt die Justiz schon heute durch eine differenzierte Bewertung Rechnung, unter anderem durch Anwendung des § 142 Abs. 4 StGB, der die Möglichkeit des Absehens oder des Milderns von Strafe eröffnet, wenn die Feststellungen nachträglich ermöglicht werden. Wenn es Herrn Buschmann ernsthaft um Justizentlastung geht, hat er dazu andere, wesentlich geeignetere Möglichkeiten, zum Beispiel bei den Massenverfahren. In jedem Fall sollte er erhebliche Zusatzbelastungen, wie sie beispielsweise durch die von ihm geplante Aufzeichnung der Hauptverhandlung entstehen würden, vermeiden. Justizentlastung muss Teil eines schlüssigen Gesamtkonzepts sein, welches das Schutzniveau der Bürgerinnen und Bürgern vor Straftaten nicht beeinträchtigt. Der Vorschlag des Bundesjustizministers zur Entkriminalisierung der Verkehrsunfallflucht geht in die falsche Richtung. Verkehrsunfallflucht ist auch bei Sachschäden kein Kavaliersdelikt.“

Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 25. April 2023

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