Berlin, 3. September 2025 (JPD) – Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig einfacher online geschlossene Verträge widerrufen können. Die Bundesregierung hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons vorsieht. Mit einem Klick sollen Verträge im Internet unkompliziert beendet werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sprach von einem „unbürokratischen Standard“, der Verbraucherrechte stärke und Zeit spare.

    Der Gesetzentwurf setzt Vorgaben der geänderten EU-Verbraucherrechterichtlinie um, die bis 19. Dezember 2025 in nationales Recht übertragen werden müssen. Außerdem fließt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Auskunftsrecht von Patientinnen und Patienten in das Gesetz ein.

    Kernpunkte der geplanten Neuregelungen:

    1. Verpflichtender Widerrufsbutton: Anbieter von Online-Verträgen müssen künftig eine elektronische Schaltfläche bereitstellen, mit der Verbraucher ihr 14-tägiges Widerrufsrecht ausüben können. Die Pflicht gilt für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen.
    2. Bessere Informationen bei Finanzdienstleistungen: Unternehmen sollen bei Fernabsatzgeschäften über Finanzprodukte künftig umfassend über Vertragsinhalte und -folgen informieren. Zudem müssen Verbraucher die Möglichkeit haben, direkten persönlichen Kontakt aufzunehmen.
    3. Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts“: Bei Finanzdienstleistungsverträgen soll das bisherige unbegrenzte Widerrufsrecht entfallen. Künftig beträgt die Frist maximal zwölf Monate und 14 Tage, bei Lebensversicherungen 24 Monate und 30 Tage.
    4. Digitalisierung von Vertragsunterlagen: Unternehmen sind künftig nicht mehr verpflichtet, Vertragsbedingungen in Papierform auszuhändigen.
    5. Patientenrechte: Patientinnen und Patienten erhalten einen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Behandlungsakte. Zudem wird die bisherige Bezeichnung „Patientenakte“ im Bürgerlichen Gesetzbuch in „Behandlungsakte“ geändert.

    Die Bundesregierung betont, dass die neuen Regelungen den Verbraucherschutz stärken, Bürokratie abbauen und die Digitalisierung im Vertragswesen voranbringen sollen.

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