
Berlin, 3. September 2025 (JPD) – Verbraucherinnen und Verbraucher sollen beim Abschluss von Kreditverträgen künftig besser geschützt werden. Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht umsetzt. Im Fokus stehen insbesondere moderne Kreditmodelle wie „Buy now, pay later“, die bislang kaum reguliert waren.
Justizministerin Stefanie Hubig erklärte: „‚Heute kaufen, später zahlen‘ klingt bequem, birgt aber Risiken. Viele geraten durch solche Angebote schnell in die Schuldenfalle. Deshalb stärken wir den Verbraucherschutz, ohne zusätzliche Bürokratie aufzubauen.“
Der Entwurf sieht umfassende Änderungen vor:
- Ausweitung des Verbraucherschutzes: Erstmals werden auch bislang unregulierte Kreditformen wie Buy now, pay later und unentgeltliche Kredite einbezogen. Dabei handelt es sich um Kurzzeitkredite, bei denen Zahlungen erst 14 oder 30 Tage nach Kauf fällig werden.
- Strengere Kreditwürdigkeitsprüfung: Vor Vertragsabschluss müssen Anbieter künftig verpflichtend prüfen, ob Kundinnen und Kunden den Kredit zurückzahlen können. Maßstab ist eine Angleichung an die Anforderungen für Immobilienkredite.
- Vereinfachung des Vertragsschlusses: Das Schriftformerfordernis für Allgemein-Verbraucherkreditgeschäfte entfällt. Damit können Kreditverträge künftig vollständig digital abgeschlossen werden.
- Umsetzung der EU-Vorgaben: Die Richtlinie muss bis 20. November 2025 in deutsches Recht umgesetzt sein und gilt ab 20. November 2026 verbindlich. Deutschland nutzt den vorhandenen Umsetzungsspielraum für möglichst praxisnahe und bürokratiearme Lösungen. Nationale Verschärfungen über die EU-Vorgaben hinaus sind nicht vorgesehen.
Die Bundesregierung betont, dass mit der Reform Verbraucherrechte europaweit einheitlich gestärkt und gleichzeitig digitale Vertragsabschlüsse erleichtert werden sollen.