Berlin, 17. Oktober 2025 (JPD) – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen europäischen Richtlinie zum strafrechtlichen Umweltschutz vorgelegt. Ziel ist es, Umweltkriminalität effektiver zu bekämpfen und bestehende Strafvorschriften in Deutschland an die europäischen Vorgaben anzupassen. Das Ministerium arbeitet dabei eng mit dem Bundesministerium für Umwelt und dem Bundesministerium für Landwirtschaft zusammen, um auch Nebengesetze zu modernisieren.

Neue Strafvorschriften stärken den Umweltschutz

Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung eines Straftatbestands für die unerlaubte Ausführung umweltgefährdender Vorhaben (§ 327a StGB) vor. Betroffen sind insbesondere Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wie etwa große Infrastrukturvorhaben oder industrielle Anlagen. Außerdem soll der Begriff des Ökosystems als eigenes schützenswertes Umweltmedium in § 330d StGB aufgenommen werden. Damit wird die Bedeutung des Zusammenspiels verschiedener Organismen und ihrer abiotischen Umgebung gesetzlich anerkannt.

Darüber hinaus sieht der Entwurf die Strafbarkeit für die Immission bestimmter Energieformen wie Lärm, Wärme, Erschütterungen oder nichtionisierende Strahlung vor. Neu eingeführt wird auch ein Qualifikationstatbestand für katastrophale Umweltfolgen (§ 330 Absatz 2 StGB), der vorsätzlich verursachte schwerwiegende Umweltschäden sanktioniert.

Anpassungen bei Nebenstrafrecht und Unternehmenshaftung

Der Gesetzentwurf sieht ferner Änderungen im Nebenstrafrecht vor, darunter die Schließung von Bewehrungslücken, Anpassung von Strafrahmen, Einführung von Strafdrohungen bei Versuch und Leichtfertigkeit sowie Qualifikationen bei Todesfällen. Die Höchstbeträge für Geldbußen gegen Unternehmen sollen deutlich angehoben werden: bei vorsätzlichen Umweltstraftaten von 10 auf 40 Millionen Euro und bei fahrlässigen Taten von 5 auf 20 Millionen Euro.

Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände übermittelt und auf der Website des Bundesministeriums veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 14. November 2025 eingereicht werden und werden anschließend online veröffentlicht.

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