Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene werden in Zukunft spürbar transparenter und für Bürgerinnen und Bürger leichter nachvollziehbar. Das Bundeskabinett hat dazu heute die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegte Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) beschlossen.

Mit der Änderung verpflichtet sich die Bundesregierung zu zwei wesentlichen Neuerungen: Zum einen wird der exekutive Fußabdruck eingeführt. Dadurch wird nachvollziehbar, wer wesentlichen Einfluss auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe der Bundesregierung genommen hat. Außerdem wird eine neue Synopsenpflicht geregelt. Damit wird den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dem Bundesrat, aber auch den beteiligten Ländern und Verbänden bei Änderungsgesetzen künftig eine Synopse als zusätzliches Hilfsmittel an die Hand gegeben. Diese zeigt, welche Änderungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage eingeführt werden sollen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir wollen die Gesetzgebung für Bürgerinnen und Bürger transparenter und leichter nachvollziehbar machen. Wir wollen verständlich machen, wie Gesetze zustande kommen – vor allem bei komplexen Vorhaben. Das ist wichtig für das Vertrauen in unsere Demokratie.

Ein zentrales Element ist der ‚exekutive Fußabdruck‘. In Zukunft muss offengelegt werden, wer in welcher Weise Einfluss genommen hat auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe. Zusätzlich führen wir die Synopsenpflicht ein. Wenn Gesetze geändert werden, erkennen häufig selbst Expertinnen und Experten nicht gleich, was neu ist und was bleibt. Deshalb gibt es künftig ein übersichtliches Hilfsmittel, das die vorgeschlagenen Änderungen auf einen Blick erkennbar und damit für alle verständlicher macht.“

Durch die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung werden zwei Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die die Transparenz der Arbeit der Bundesregierung und der Gesetzgebung erhöhen. Beide Regelungen ergänzen die Erweiterung des Lobbyregistergesetzes, die zum 1. März 2024 in Kraft getreten ist.

Die neuen Regelungen sind von den Bundesministerien ab dem 1. Juni 2024 anzuwenden.

(c) BMI, 06.03.2024

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