
Berlin, 19. November 2025 (JPD) – Die Bundesregierung hat die Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs beschlossen. Das völkerrechtliche Abkommen zielt darauf ab, Anwältinnen und Anwälte vor Bedrohungen, Einschüchterungen und staatlichen Repressalien zu schützen. Zugleich wird die besondere Rolle der Anwaltschaft für die Rechtsstaatlichkeit in Europa anerkannt. Die Unterzeichnung ist für den 26. Januar 2026 geplant.
Bundesregierung stärkt Schutz des Rechtsanwaltsberufs
Das Übereinkommen war am 12. März vom Ministerkomitee des Europarats angenommen worden und kann auch von Nichtmitgliedsstaaten unterzeichnet werden. Der Europarat, dem 46 Staaten angehören, setzt sich für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein. Damit Deutschland völkerrechtlich an das Abkommen gebunden ist, müssen die Unterzeichnung und die anschließende Ratifikation durch das Parlament erfolgen. Völkerrechtlich tritt die Konvention erst nach Ratifikation von mindestens acht Staaten, darunter sechs Europaratsmitglieder, in Kraft.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig betonte die Bedeutung des Abkommens: „Anwältinnen und Anwälte bilden das verbindende Glied zwischen Recht und Gesellschaft. Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens setzen wir ein klares Signal für den Multilateralismus und den Schutz der Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Wo Anwälte sicher arbeiten können, bleibt auch die Freiheit der Gesellschaft geschützt.“
Das Übereinkommen regelt unter anderem den Schutz vor körperlichen Angriffen, Drohungen und Belästigungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung. Zudem hebt es die Selbstverwaltung der Anwaltschaft hervor und sichert die Vertraulichkeit der Mandatsbeziehung. Bei strafbaren Angriffen auf Anwältinnen und Anwälte verpflichten sich die Vertragsstaaten, wirksame Ermittlungen einzuleiten.
In Deutschland bietet das nationale Recht bereits umfangreichen Schutz für Anwälte. Die Konvention kann jedoch zusätzliche Sicherheit gewährleisten und punktuelle Anpassungen erforderlich machen, etwa im Strafprozessrecht beim Schutz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten während Durchsuchungen. Nach Unterzeichnung und Ratifikation wird die Umsetzung des Abkommens von einer Sachverständigengruppe und einem Ausschuss der Vertragsparteien überwacht.