
Berlin, 5. November 2025 (JPD) – Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung beschlossen, der die Verfahren effizienter und schneller gestalten soll. Künftig sollen die Einleitung der Zwangsvollstreckung sowie der gesamte Dokumentenaustausch zwischen Anwälten, Behörden und Gerichtsvollziehern überwiegend elektronisch erfolgen. Der Entwurf sieht vor, dass alle erforderlichen Unterlagen, wie Urteile oder öffentliche Urkunden, digital übermittelt werden können.
Effiziente Prozesse durch digitale Zwangsvollstreckung
Seit 2022 sind bereits Teile der Zwangsvollstreckung digitalisiert, bislang erfolgt jedoch die Übermittlung wichtiger Dokumente häufig noch in Papierform. Dieses Nebeneinander von elektronischen und physischen Dokumenten führt zu Mehraufwand und Fehleranfälligkeit. Mit der vollständigen Digitalisierung soll nicht nur die Arbeit der Gerichte und Gerichtsvollzieher erleichtert werden, sondern auch die Beteiligten aus Wirtschaft und Verwaltung profitieren. Dazu zählen insbesondere Anwälte, Inkassounternehmen und Sozialversicherungsträger.
Der Gesetzentwurf sieht jährliche Entlastungen von insgesamt rund 7 Millionen Euro vor, darunter etwa 2,3 Millionen Euro Einsparungen für die gesetzlichen Krankenkassen. Nach der Beschlussfassung durch das Bundeskabinett wird der Entwurf nun an Bundesrat und Bundestag weitergeleitet, um das parlamentarische Verfahren einzuleiten.