Berlin, 19. November 2025 (JPD) – Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes vor häuslicher Gewalt verabschiedet. Der Entwurf aus dem Bundesministerium der Justiz sieht umfassende Änderungen im Gewaltschutzgesetz vor und erweitert die Eingriffsbefugnisse der Familiengerichte. Kern der Reform ist der Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie verpflichtender Anti-Gewalt-Trainings für Beschuldigte, um Annäherungsverbote wirksamer durchzusetzen und Prävention zu stärken. Die Reform des Gewaltschutzgesetzes bildet damit den Schwerpunkt der geplanten Neuregelungen.

Reform des Gewaltschutzgesetzes soll Prävention und Schutzmaßnahmen ausbauen

Nach Angaben des Justizministeriums ermöglicht der Gesetzentwurf künftig den Einsatz elektronischer Fußfesseln in Fällen mit hohem Gefährdungspotenzial. Die technische Überwachung soll sicherstellen, dass sich Täter nicht unbemerkt Personen nähern, die durch eine gerichtliche Gewaltschutzanordnung geschützt sind. Betroffene können auf Wunsch ein Warngerät erhalten, das eine unmittelbare Annäherung meldet. Bei Unterschreitung des Mindestabstands informiert die Überwachungsstelle automatisch Polizei und Opfer. Die Regelung gilt auch im Eltern-Kind-Verhältnis.

Darüber hinaus sollen Familiengerichte die Teilnahme an sozialen Trainingskursen anordnen können. Diese Maßnahmen richten sich an Täter, die Konflikte künftig gewaltfrei lösen sollen. Wenn eine Teilnahme nicht erfolgversprechend erscheint, kann stattdessen eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung angeordnet werden, um die Bereitschaft zur Mitarbeit zu erhöhen. Auch diese Vorgaben gelten in Konstellationen, in denen Eltern und Kinder betroffen sind.

Ein weiterer Bestandteil der Reform betrifft strafrechtliche Folgen bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen. Das vorgesehene Strafmaß wird von bislang zwei auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Die Bundesregierung begründet die Verschärfung damit, dass Verstöße häufig mit erheblichen Risiken für die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen einhergehen. Ergänzend sollen die Familiengerichte künftig Auskünfte aus dem zentralen Waffenregister einholen dürfen, um Gefährdungslagen präziser einschätzen zu können.

Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Rechtsschutz für Betroffene häuslicher Gewalt zu stärken und bestehende Schutzinstrumente effektiver auszugestalten. Die Reform des Gewaltschutzgesetzes soll insbesondere eine frühzeitige Gefahrenabwehr ermöglichen und die Umsetzung gerichtlicher Anordnungen verlässlicher machen.

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