
Berlin, 27. November 2025 (JPD) – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die psychosoziale Prozessbegleitung von Opfern schwerer Straftaten, insbesondere von häuslicher Gewalt, ausweiten soll. Ziel ist es, Betroffenen während des Strafverfahrens leichter professionelle Unterstützung zu ermöglichen und ihnen zugleich anwaltliche Begleitung sicherzustellen. Der Entwurf wurde heute veröffentlicht und wird bis zum 16. Januar 2026 zur Stellungnahme an Länder und Verbände gesendet.
Stärkere Unterstützung für Opfer häuslicher Gewalt im Strafverfahren
Nach den Plänen des BMJV sollen künftig auch erwachsene Opfer schwerer Straftaten Anspruch auf eine kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben, ohne dass sie besondere Schutzbedürftigkeit nachweisen müssen. Für Kinder und Jugendliche ist vorgesehen, die Begleitung von Amts wegen anzuordnen, sodass kein Antrag mehr erforderlich ist. Der Katalog der Straftaten, der eine Prozessbegleitung ermöglicht, wird erweitert, insbesondere um gravierende Fälle häuslicher Gewalt. Betroffene sollen zudem Anspruch auf anwaltliche Vertretung erhalten.
Zentrale Neuerung ist eine Hinweispflicht für Gerichte und Ermittlungsbehörden. Demnach sollen Zeuginnen und Zeugen frühzeitig auf die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbegleitung hingewiesen werden, sobald Anhaltspunkte für einen Anspruch bestehen. Außerdem werden Verfahrensregelungen angepasst: Unter anderem wird eine nachträgliche Beiordnung ermöglicht, wenn die Begleitung in einem früheren Verfahrensabschnitt nicht beantragt wurde. Prozessbegleiterinnen und -begleiter sollen künftig über die Termine der Hauptverhandlung informiert werden.
Die Vergütung für psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter soll deutlich erhöht werden. Geplant sind höhere Pauschalen für das Vor- und Hauptverfahren, eine zusätzliche Vergütung nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens sowie Berücksichtigung besonders zeitintensiver und fahrtaufwändiger Einsätze.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig betonte: „Der Staat muss sicherstellen, dass Opfer häuslicher Gewalt im Strafverfahren umfassende Unterstützung erhalten. Professionelle psychosoziale Prozessbegleitung kann Ängste mindern und Betroffene während des gesamten Verfahrens stärken. Wir wollen, dass Frauen wissen: Der Staat steht an ihrer Seite – wir lassen sie nicht allein.“
Der Gesetzentwurf ist auf der Website des BMJV veröffentlicht. Die Stellungnahmen der Länder, Verbände und interessierten Kreise werden ebenfalls online zugänglich gemacht.