München, 15. Oktober 2025 (JPD) – Angesichts zunehmender Fälle von Identitätsdiebstahl und Online-Betrug fordert Bayerns Justizminister Georg Eisenreich einen eigenen Straftatbestand zum Schutz vor Identitätsmissbrauch. Immer häufiger nutzten Täter die persönlichen Daten anderer Menschen, um sich zu bereichern oder deren Ruf zu schädigen, erklärte Eisenreich am Mittwoch in München. Der Minister kündigte an, bei der 96. Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister am 7. November in Leipzig einen entsprechenden Antrag einzubringen.

Bayern fordert neuen Straftatbestand zum Schutz vor Identitätsmissbrauch

Beispiele für Identitätsmissbrauch im Internet reichen laut Eisenreich von fingierten Geschäftsangeboten über gefälschte Social-Media-Profile bis hin zu gezielten Rufschädigungen. Täter erschlichen sich demnach bewusst die Identität real existierender Personen, um sich persönliche oder finanzielle Vorteile zu verschaffen. „Das Strafgesetzbuch bietet bislang keinen ausreichenden Schutz vor solchen Verletzungen der Persönlichkeitsrechte“, so der Minister. Es fehle eine präzise Regelung, die auf die modernen Formen des Identitätsbetrugs zugeschnitten sei.

Nach geltendem Recht kann bereits das unbefugte Beschaffen fremder Identitätsdaten – etwa durch Ausspähen oder Datenhehlerei – strafrechtlich verfolgt werden. Der anschließende Missbrauch dieser Daten, etwa durch die Veröffentlichung oder Nutzung fremder Identitäten, ist jedoch bislang nicht als eigener Tatbestand erfasst. Eisenreich verwies auf die Schweiz, die im September 2023 den Identitätsmissbrauch als eigenständiges Delikt eingeführt habe. Dort sei bereits innerhalb eines Jahres über tausendmal Anzeige erstattet worden.

Eisenreich: „Das Strafrecht muss auf der Höhe der Zeit sein“

Der Schweinfurter Oberstaatsanwalt Markus Küstner schilderte die Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung. Häufig ließen sich Täter schwer identifizieren, da sie anonym oder aus dem Ausland agierten. Der rechtliche Schutz der Opfer bleibe daher lückenhaft. Eisenreich betonte, das Strafrecht müsse „auch bei Identitätsmissbrauch auf der Höhe der Zeit“ sein.

Der von Bayern vorbereitete Antrag sieht vor, den Missbrauch einer fremden Identität als eigenes Delikt zu erfassen, wenn unter der Vortäuschung einer anderen Person Inhalte veröffentlicht oder zugänglich gemacht werden, die geeignet sind, das Opfer herabzuwürdigen oder seinen sozialen Geltungsanspruch erheblich zu beeinträchtigen.

Warnung vor Identitätsmissbrauch im Internet

Eisenreich rief die Bevölkerung zugleich zu mehr Vorsicht im Netz auf. Nutzer sollten genau prüfen, mit wem sie online kommunizieren, und keine sensiblen Daten leichtfertig weitergeben. Betroffene könnten sich an die Hotline für IT-Notfälle beim Bayerischen Landeskriminalamt (089/1212-4400) oder an die örtlichen Polizeidienststellen wenden. Auch über die Online-Anzeige der bayerischen Polizei oder die Kampagne „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ stehen Informationen und Hilfsangebote zur Verfügung.

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