
Berlin, 25. November 2025 (JPD) – Die Pflegekommission hat sich einstimmig auf eine erneute Anhebung der Mindestlöhne in der Altenpflege verständigt. Die Empfehlung sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte in zwei Schritten bis zum 1. Juli 2027 steigen. Damit sollen rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter die Pflegemindestlohnregelung fallen, höhere Vergütungen erhalten.
Mindestlöhne in der Altenpflege sollen steigen
Die Pflegemindestlöhne werden wie bisher nach Qualifikationsstufen gestaffelt: Pflegehilfskräfte sollen künftig 16,95 Euro pro Stunde verdienen, qualifizierte Pflegehilfskräfte 18,26 Euro und Pflegefachkräfte 21,58 Euro. Die Erhöhungen gelten einheitlich bundesweit. Ergänzend empfiehlt die Pflegekommission einen Anspruch auf neun zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche. Die Empfehlung ist bis zum 30. September 2028 befristet.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte, dass angemessene Löhne zentral für die Attraktivität des Pflegeberufs seien und die Versorgung Pflegebedürftiger sichern. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verwies darauf, dass die Vergütungen in vielen Pflegeeinrichtungen bereits über dem Mindestniveau liegen und neben Lohnerhöhungen weitere Maßnahmen zur Entlastung und Stärkung der Pflegeberufe geplant seien. Cornelia Prüfer-Storcks, Beauftragte des BMAS für die Pflegekommission, hob hervor, dass der Pflegemindestlohn als einklagbarer Rechtsanspruch der Beschäftigten weiterhin entscheidend sei und den Einrichtungen Planungssicherheit biete.
Die konkreten Stufen der empfohlenen Erhöhungen sehen wie folgt aus: Pflegehilfskräfte: aktuell 16,10 Euro, ab Juli 2026 16,52 Euro, ab Juli 2027 16,95 Euro; qualifizierte Pflegehilfskräfte: aktuell 17,35 Euro, ab Juli 2026 17,80 Euro, ab Juli 2027 18,26 Euro; Pflegefachkräfte: aktuell 20,50 Euro, ab Juli 2026 21,03 Euro, ab Juli 2027 21,58 Euro.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, auf Grundlage der Empfehlung eine Verordnung zu erlassen, die die Pflegemindestlöhne und den Anspruch auf Mehrurlaub verbindlich festsetzt. Die Pflegekommission besteht aus Vertretern privater, freigemeinnütziger und kirchlicher Einrichtungen sowie paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern und arbeitet seit Dezember 2021 unter dem Vorsitz von Cornelia Prüfer-Storcks für fünf Jahre.