21.09.1972 – Angaben zu Nebeneinkünften erforderlich

Der Bundestag gibt sich erstmals Verhaltensregeln, nach denen Abgeordnete Angaben über ihre Nebeneinkünfte machen müssen. Außerdem wird die Registrierung von Verbänden und ihren Vertretern eingeführt.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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