Im Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz der westdeutschen Länder erarbeitet ein Ausschuss von rund 30 Experten aus Rechtswissenschaft und Politik einen Verfassungsentwurf, der als Grundlage für das Grundgesetz dient.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21