Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Die Koalitionsfraktionen wollen einen einheitlich geltenden gesetzlichen THC-Grenzwert sowie ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr einführen. Der Gesetzentwurf dazu legt fest, dass ordnungswidrig handelt, „wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum hat“. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag gemeinsam mit dem Gesetzentwurf „zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes“ in erster Lesung durch den Bundestag beraten.
Die sogenannte „Stille Reserve“ umfasst Personen ohne Arbeit, die zwar kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen. Sie zählen deshalb nicht zu den knapp 1,4 Millionen Erwerbslosen, sondern als gesonderte Gruppe, die weiteres ungenutztes Arbeitskräftepotenzial aufzeigt.
Die Modernisierung der Justiz war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch, 15. Mai 2024. Dazu lag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ vor. Durch Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung soll die bereits fortgeschrittene Digitalisierung in der Justiz in allen Verfahrensordnungen weiter gefördert werden, wie es in dem Entwurf heißt.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist bei einer Anhörung im Rechtsausschuss unterschiedlich bewertet worden. Das KapMuG soll es geschädigten Anlegern erleichtern, Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen, und die Justiz entlasten. Ziel der Reform ist es, die als immer noch kompliziert und langwierig bewerteten Musterverfahren effektiver zu machen. Zudem soll das bisher nur befristet geltende Gesetz entfristet werden.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die im Konsumcannabisgesetz vorgesehene Evaluation erweitert und die Kontrolle von Anbauvereinigungen durch die Länder flexibilisiert werden. Außerdem sollen die Länder einen Handlungsspielraum beim Umgang mit Großanbauflächen erhalten. Darüber hinaus ist die Entwicklung eines Weiterbildungsangebotes durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Suchtpräventionsfachkräfte vorgesehen.
Die Koalitionsfraktionen haben den Entwurf eines Gesetzes „zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen“ in den Bundestag eingebracht. Damit reagieren die Fraktionen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Unwirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von Minderjährigen. Der Entwurf soll am Donnerstagabend, 16. Mai 2024, erstmalig im Bundestag beraten werden.
Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen den Entwurf eines „Justizstandort-Stärkungsgesetzes“ beschlossen. Damit soll die Einführung von sogenannten Commercial Courts ermöglicht werden. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine Stärkung des Justizstandortes Deutschlands bei internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten.
Bessere Behandlungsqualität, weniger Bürokratie sowie der Erhalt eines lückenlosen Netzes von Krankenhäusern in ganz Deutschland – das sind die Ziele des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das als Entwurf vom Bundeskabinett heute beschlossen wurde.
Der Rechtsausschuss hat am Mittwoch den Weg für eine Absenkung der Mindeststrafen für „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ bereitet. Die abschließende Beratung im Bundestag steht am Donnerstagabend, 16. Mai 2024, auf der Tagesordnung. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Das Schuldentilgungskonto war im Jahr 2006 eingerichtet worden, um Zuwendungen zur Tilgung der Staatsschulden von Bürgern getrennt zu erfassen und im Bundeshaushalt zu verbuchen, erklärt die Bundesregierung.
Diese Zahlen gehen aus Antworten der Bundesregierung auf kleine Anfragen der Gruppe Die Linke hervor.
Die Parteien der Ampel-Koalition streiten derzeit darüber, wie die Mehrausgaben für die Bundeswehr in den nächsten Jahren finanziert werden sollen, wenn das Sondervermögen von 100 Milliarden Euro aufgebraucht ist.