
Berlin, 29. Oktober 2025 (JPD) – Das Bundeskabinett hat die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen und ein Jahr später, zum 1. Januar 2027, auf 14,60 Euro erhöht werden. Grundlage ist der Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025.
Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro – Kabinett beschließt Verordnung
Mit dem Kabinettsbeschluss setzt die Bundesregierung die Empfehlung der Mindestlohnkommission um, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Wissenschaft zusammensetzt. Die Anpassung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst um 8,42 Prozent im Jahr 2026, gefolgt von weiteren 5,04 Prozent im Jahr 2027. Insgesamt entspricht dies einer Erhöhung um 13,88 Prozent.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte, die Entscheidung sei ein „wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten“. Der Mindestlohn sichere Millionen Beschäftigten höhere Einkommen und ermögliche den Unternehmen zugleich, die steigenden Lohnkosten über zwei Jahre zu verteilen.
Mit dem Beschluss wird der von der Mindestlohnkommission ausgehandelte Kompromiss nun rechtsverbindlich. Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung tritt zum Jahreswechsel 2026 in Kraft.