Im Jahr 2024 wurden in Deutschland insgesamt 94.318 Straftaten mit dem Tatort „Schule“ erfasst, darunter 7.243 Gewaltvorfälle, was 1,6 % aller Straftaten und 3,3 % aller Gewalttaten entspricht. Zusätzlich wurden bei schulischen Veranstaltungen 2.606 Gewaltkriminalitätsfälle dokumentiert, entsprechend 0,4 % aller Straftaten und 1,2 % der Gewaltakte.

    Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (Drucksache 21/904) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/766) bekanntgegeben, dass im Jahr 2024 insgesamt 94.318 Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Schule“ registriert wurden, darunter 7.243 Fälle, die der Gewaltkriminalität zugerechnet werden. Damit machten schulbezogene Straftaten rund 1,6 % aller erfassten Straftaten und 3,3 % aller Gewalttaten im Jahr aus.

    Weiterhin enthält die Antwort eine Sonderauswertung zu „schulischen Veranstaltungen“, nach der 24.292 Straftaten mit direktem schulischem Bezug erfasst wurden, hiervon 2.606 Fälle Gewaltkriminalität – was 0,4 % aller Straftaten und 1,2 % aller Gewalttaten entspricht. Die Bundesregierung präzisiert, dass unter der Tatörtlichkeit „Schule“ sowohl staatliche und private Schulen bis zur Abiturstufe als auch Berufsschulen und schulisch genutzte Flächen fallen. Der Schulweg ist davon ausdrücklich ausgeklammert. Schulische Veranstaltungen wie Unterricht, Klassenfahrten, Schulsport außerhalb des Geländes oder Events mit externen Gästen gehören laut Definition zum „Ereignis ‘schulische Veranstaltung’“, während Veranstaltungen ohne unmittelbaren Bezug zum Schulbetrieb nicht erfasst werden.

    Die Antwort weist darauf hin, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik auf tatsächlichen polizeilichen Erfassungen basiert und damit eine statistische Ausgangsbasis darstellt, ohne Aussagen zur Verurteilungslage oder gerichtlichen Endergebnissen zu treffen. Die statistische Erfassung erfolgt unabhängig von endgültigen strafrechtlichen Entscheidungen und dient der polizeiinternen Dokumentation.

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