Berlin, 3. September 2025 (JPD) – Die Bundesregierung hat am 3. September 2025 eine Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen, die Unternehmen entlasten soll, ohne die Standards im Bereich Menschenrechte abzusenken. Das Kabinett verabschiedete das „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“. Kernpunkt der Reform ist die Abschaffung der bisherigen Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten, während Verstöße gegen die Pflichten weiterhin sanktioniert werden, jedoch nur bei schweren Verstößen.

    Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte: „Mit der Streichung der Berichtspflicht nach dem Lieferkettengesetz setzen wir den Koalitionsvertrag zügig um, um Unternehmen weiter zu entlasten. Gleichzeitig lassen wir beim Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie dem Schutz vor Arbeitsausbeutung nicht nach.“ Das nationale Lieferkettengesetz gilt nahtlos weiter, bis die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in deutsches Recht umgesetzt wird. Dabei sei entscheidend, dass die Standards im Bereich Menschenrechte nicht abgesenkt werden.

    Durch die neuen Regelungen sollen Unternehmen von Doppelberichten entlastet werden, während die deutsche Volkswirtschaft gestärkt wird. Das Gesetz zielt darauf ab, die Anwendung und den Vollzug des LkSG praxisfreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig bleibt der rechtliche Rahmen für die Sorgfaltspflichten bestehen, insbesondere bei schweren Verstößen.

    Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das nationale Gesetz bis zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht fortgelten wird. Die CSDDD orientiert sich dabei eng am deutschen LkSG. Auf EU-Ebene werden derzeit Anpassungen im Rahmen der sogenannten „Omnibus I-Richtlinie“ verhandelt, die verschiedene EU-Nachhaltigkeitsrechtsakte vereinheitlichen und vereinfachen soll. Für die Trilogverhandlungen bleibt der Vorschlag der EU-Kommission zum Omnibus I/CSDDD der maßgebliche Orientierungsrahmen.

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