Sie ist der zentrale Baustein der digitalen Justiz: die elektronische Akte, mit der Verfahren der Gerichte und Staatsanwaltschaften künftig digital geführt werden. In Hamburg ist die E-Akte inzwischen in der Fläche angekommen: In allen Fachgerichten wurde die Einführung inzwischen weitestgehend abgeschlossen. Auch an den ordentlichen Gerichten werden alle neuen Verfahren in Zivil- und Familiensachen bereits elektronisch geführt. In Straf-, Nachlass- und Betreuungssachen und bei Vollstreckungsmaßnahmen, die Immobilien betreffen, wird die E-Akte im Echtbetrieb pilotiert.

Das bedeutet in Zahlen, dass bereits etwa die Hälfte der Beschäftigten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften mit der E-Akte arbeitet. Insgesamt haben bereits mehr als 100.000 Verfahren in den Gerichten und den Staatsanwaltschaften mit digitaler Aktenführung begonnen. An einigen Gerichten werden schon mehr als 70 Prozent der Verfahren digital geführt. Die für die E-Akte zum Einsatz kommende Software wird in einem länderübergreifenden Verbund entwickelt und stellt so eine effiziente Nutzung personeller und finanzieller Ressourcen sicher.

Innerhalb dieses Verbundes übernahm die Hamburger Justiz die Federführungen für die Integration von Fachverfahren in die E-Akte aus den Bereichen der Fachgerichte und Staatsanwaltschaften. Als Federführer führte die Hamburger Justiz als erstes Bundesland des Verbundes die E-Akte bei allen Fachgerichten ein.

Justizsenatorin Anna Gallina: „Die Einführung der elektronischen Akte stellt einen Zeitenwechsel dar. Mit der E-Akte können die Beschäftigten unabhängig von Zeit und Ort auf Akteneinhalte zugreifen. Es entfallen Transportzeiten und die Akteninhalte können von mehreren Beschäftigten zeitgleich eingesehen und bearbeitet werden. Nicht zuletzt steht die E-Akte damit auch für moderne Arbeitsbedingungen wie der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auf dem Weg der Digitalisierung, der natürlich auch ein Kraftaufwand bedeutet, werden die Beschäftigten eng einbezogen und begleitet.“

An die Stelle der großen Aktenberge aus Papier tritt mit der E-Akte ein elektronischer Workflow, der viele Arbeitsschritte beim Bearbeiten der Akten erleichtert und beschleunigt. Laut dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs sind die Verfahrensakten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Deutschland spätestens ab dem 1. Januar 2026 flächendeckend elektronisch zu führen.

Mit der E-Akte sind weitere Digitalisierungsschritte in der Justiz verbunden: Es laufen Vorhaben zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Künftig soll KI in den Geschäftsstellen beispielsweise dafür genutzt werden, eingehende Dokumente automatisch zu erfassen und für eine schnelle Auffindbarkeit mit Schlagworten zu versehen. Unterstützen soll KI zudem künftig auch bei der inhaltlichen Durchdringung und Strukturierung von Massenverfahren (viele einzelne Klagen bei ähnlichem Sachverhalt) bzw. einzelnen Verfahren mit einer hohen Anzahl an Dokumenten.

(c) Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, 09.11.2023

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