
Minister Herbert Reul hat am Montag (19. Mai 2025) das neue Verfassungsschutzgesetz vorgestellt. Auf Initiative des Ministeriums des Innern wurde seit Anfang 2024 an dem neuen Regelwerk gearbeitet. Das Verfassungsschutzgesetz ist erstmalig seit über 30 Jahren neu verfasst worden. Ziel der Reform ist es, auf die sich wandelnden sicherheitspolitischen Herausforderungen, technologische Entwicklungen und gestiegene rechtliche Anforderungen zu reagieren und den Verfassungsschutz damit fit für die Anforderungen der Zeit zu machen. Das neue Verfassungsschutzgesetz ist auch Teil des Sicherheitspakets der Landesregierung nach dem Terroranschlag von Solingen.
Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden und nächstes Jahr in Kraft treten.
Minister Herbert Reul: “Mit diesem Gesetz stellen wir den Verfassungsschutz auf ein neues Fundament: Ein modernes Gesetz für die heutige Sicherheitslage. Bewährtes bleibt, doch wo die Realität uns fordert, mussten wir unseren Nachrichtendienst mit mehr Befugnissen ausstatten. Mehr Kriege, Krisen und Konflikte fordern auch mehr Können für unsere Sicherheitsbehörden. Desinformation und Cyberangriffe, aber auch Sabotage und Spionage sind keine Eintagsfliegen mehr. Aber: wo es mehr Befugnisse gibt, muss es auch gute Kontrolle geben. Dem trägt dieser Gesetzesentwurf Rechnung. Unser demokratischer Rechtsstaat braucht einen Verfassungsschutz, der sehen, verstehen und handeln kann – mit klarem gesetzlichen Auftrag und – wie bisher – festen rechtstaatlichen Grenzen.”
Der bisherige Rechtsrahmen stammt aus den 1990er-Jahren. Mit der Neuverkündung setzt Nordrhein-Westfalen auch eine Maßnahme aus dem Sicherheitspaket der Landesregierung nach dem Terroranschlag von Solingen um. Darüber hinaus erfüllt das Land Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, das in mehreren Urteilen neue Maßgaben in Bezug auf Eingriffsintensität, Datenschutz und Kontrolle im Verfassungsschutz gesetzt hat.
Das neue Gesetz trägt aktuellen Bedrohungslagen Rechnung – darunter der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie islamistischer Terrorismus. Zugleich berücksichtigt es technologische Entwicklungen, indem es den Einsatz von Künstlicher Intelligenz regelt, und reagiert mit der Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auf die Nutzung verschlüsselter Kommunikation über Messenger-Dienste. Auch die Befugnis zur Funkzellenabfrage in Mobilfunknetzen ist neu für den Verfassungsschutz. Mit dieser können Netzwerke von Extremisten und Terroristen besser aufgedeckt werden. Mit der neuen Kontostammdatenanfrage werden Finanzermittlungen erleichtert und mit der Befugnis zur Anfrage bei Verkehrsunternehmen wird es leichter, Reisewege von Extremisten, Terroristen und Agenten fremder Mächte zu verfolgen.
Die präventive Spionageabwehr wird gestärkt, indem die wichtige Aufgabe des Wirtschafts- und Wissenschaftsschutzes klar im Gesetz benannt wird. Ebenso wie Zuverlässigkeitsüberprüfungen, etwa bei Großveranstaltungen, die nun auf einer deutlichen rechtlichen Grundlage erfolgen.
IM NRW, 19.05.2025