
Stuttgart, 24. November 2025 (JPD) – In Baden-Württemberg ist die Zahl der Verurteilungen wegen Drogendelikten im Jahr 2024 deutlich gesunken. Nach aktuellen Daten der Strafverfolgungsstatistik ging die Zahl der wegen Betäubungsmittelverstößen Verurteilten um 44 Prozent zurück. Besonders ausgeprägt ist der Rückgang bei Jugendlichen, bei denen die Verurteilungen um mehr als 61 Prozent sanken. Die Entwicklung folgt auf das zum 1. April 2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz, das Besitz und Anbau für Erwachsene in bestimmten Grenzen erlaubte, für Minderjährige aber weiterhin untersagt.
Rückgang der Verurteilungen wegen Drogendelikten bei Jugendlichen
Die Statistik zeigt, dass die Teillegalisierung von Cannabis die praktische Strafverfolgung bei Minderjährigen spürbar verändert hat. Während Erwachsene und Heranwachsende weiterhin strafrechtlichen Sanktionen unterliegen können, sieht das Gesetz für Jugendliche unterhalb der neuen Mengengrenzen keine jugendstrafrechtlichen Maßnahmen mehr vor. Besitz und Anbau bleiben zwar verboten, doch die Sanktionen beschränken sich auf die Beschlagnahme des Betäubungsmittels sowie auf die Information der Eltern oder – in Ausnahmefällen – des Jugendamts. Obligatorische Beratung oder strafrechtliche Reaktionen finden nicht mehr statt.
Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges betonte, die Statistik zeige einen grundlegenden Wandel im Umgang mit jugendlichen Cannabiskonsumenten. Aus ihrer Sicht sei das Jugendstrafrecht bislang ein wichtiger Rahmen gewesen, um frühzeitig erzieherisch einzuwirken, beispielsweise durch Trainingsprogramme, Arbeitsauflagen oder richterliche Ermahnungen. Diese Maßnahmen stünden im Bereich geringfügiger Betäubungsmittelverstöße nun nicht mehr zur Verfügung.
Auch in Bezug auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen verweist Gentges auf Risiken für junge Konsumenten, insbesondere auf einen erhöhten Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und psychischen Erkrankungen. Die Ministerin sprach sich daher erneut für eine Korrektur der gesetzlichen Regelungen aus.
Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 4.340 Personen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt, darunter überwiegend Erwachsene. Verurteilungen nach dem Konsum- und Medizinal-Cannabisgesetz wurden statistisch gesondert erfasst, jedoch erst ab 2025 differenziert ausgewiesen. Die Übergangszahlen aus dem Jahr 2024 legen nahe, dass ein großer Teil der 676 unter „sonstigen Bundesgesetzen“ geführten Fälle auf dieses Regelwerk zurückzuführen ist, wenngleich gesicherte Erkenntnisse hierzu fehlen.