Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat am 11. August 2022 vor dem
    Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg Anklage gegen eine deutsche
    Staatsangehörige erhoben.

    Die Angeschuldigte erscheint hinreichend verdächtig, sich – teils als Jugendliche mit
    Verantwortungsreife, teils als Heranwachsende – in zwei Fällen als Mitglied an der
    ausländischen terroristischen Vereinigung „islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§§
    129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 StGB, 1, 3,105 JGG). Zudem wird ihr
    – tateinheitlich – ein Eigentumsdelikt nach § 9 Abs. 1 3. Alt. VStGB (völkerrechtswidrige
    Aneignung von Sachen der gegnerischen Partei in erheblichem Umfang) zur Last gelegt.
    In der durch den OLG-Staatsschutzsenat zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
    folgender Sachverhalt dargelegt:

    Die heute 23-Jährige wird konkret angeschuldigt, sich im Laufe des Jahres 2014 (als
    Schülerin einer zehnten Klasse eines Gymnasiums) in Deutschland radikalisiert zu haben.
    Sie fasste zum damaligen Zeitpunkt den Entschluss, sich in das Herrschaftsgebiet der
    terroristischen Vereinigung „islamischer Staat“ zu begeben, um sich dieser anzuschließen
    und sich am Aufbau eines religiös-fundamentalistischen Staates nach den Regeln der
    Scharia zu beteiligen. In Umsetzung dieses Vorhabens verließ die Angeschuldigte im
    Dezember 2014 die Bundesrepublik Deutschland. Sie reiste zunächst in die Türkei und von
    dort aus in das Herrschaftsgebiet des „islamischen Staates“ nach Syrien. In einem unter der
    Aufsicht und Kontrolle des „IS“ stehenden Frauenwohnheim ließ sie sich registrieren und
    gliederte sich damit formal in die Organisation ein. Dort erhielt sie auch Schulungen zum
    ideologischen dschihadistischen Gedankengut, zu dem Recht der Scharia und der
    arabischen Sprache, um dem Kreis der Mitglieder des „IS“ zugehörig sein zu können. Noch
    im selben Monat heiratete sie einen deutsch-tunesischen „IS-Kämpfer“ nach islamischem
    Recht; mit diesem zog sie in der Folgezeit (bis März 2019) in diverse Wohnungen, die sich
    der „IS“ zuvor illegal angeeignet hatte und die er seinen Anhängern kostenfrei zur Verfügung
    stellte. Die Angeschuldigte, die zwischenzeitlich drei Kinder bekam, versorgte ihren
    Ehemann in umfassender Weise und ermöglichte es ihm auf diese Art, für die terroristische
    Organisation tätig zu werden, deren militärische Schlagkraft zu stärken und deren inneren
    Zusammenhalt zu festigen. Ihre Kinder erzog sie bewusst im Sinne der „IS-Ideologie“. Vom
    „IS“ erhielt das Ehepaar finanzielle Zuwendungen (bis zu 150 US-$ monatlich, je nach
    Leistungsfähigkeit des „IS“). Die Angeschuldigte hatte stets Zugriffsmöglichkeit auf
    Kriegswaffen, die ihr Ehemann besaß (eine Kalaschnikow nebst Munition und zwei
    Handgranaten).
    Auch noch nach ihrer Festnahme durch kurdische Milizen im März 2019 vertrat sie die
    Ideologie des „IS“ weiter, indoktrinierte ihre älteste Tochter und brachte dieser ein
    Erkennungszeichen des „IS“ bei. Noch im Januar 2022 verlieh sie gegenüber einer in
    Deutschland lebenden Verwandten ihrer Hoffnung Ausdruck (per Sprachnachricht), der IS
    werde seinen lokalen Herrschaftsanspruch zukünftig wieder durchsetzen.

    Die Angeschuldigte wurde mit ihren Kindern durch Beamte des Bundeskriminalamtes Ende
    März 2022 nach Deutschland zurückgeführt, anschließend festgenommen und befindet sich
    seit dem 31. März 2022 in Untersuchungshaft.

    Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Pressemitteilung vom 19. August 2022

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner