In dem Hilfe-Portal www.Germany4Ukraine.de ist jetzt auch der mehrsprachige Online-Dienst für die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bereitgestellt. Der Online-Antrag ist in einem nun begonnenen Pilotbetrieb mit mehr als 50 Ausländerbehörden aus zehn Bundesländern möglich. Weitere sollen folgen.

    Der Online-Antrag wurde innerhalb weniger Wochen mit Beteiligung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen entwickelt. Sie können damit an zentraler Stelle ihren Antrag ausfüllen und an die über 50 bislang beteiligten Ausländerbehörden übermitteln. Über die Eingabe ihrer Postleitzahl oder der Übermittlung des aktuellen Standorts sehen Geflüchtete, ob die digitale Antragstellung an ihrem Wohnort bereits möglich ist. Anderenfalls werden die Kontaktdaten der zuständigen Behörde angezeigt.

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir wollen den geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine zentrale, sichere und digitale Anlaufstelle bieten – mobil am Handy auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch. Mit dem Online-Antrag für den Aufenthaltstitel können wir den Geflüchteten einen einfachen digitalen Zugang bieten. Bei über 50 Ausländerbehörden aus zehn Bundesländern ist dies schon möglich. Weitere Länder und Kommunen rufen wir dazu auf, sich schnell an diesem digitalen Angebot zu beteiligen. Wir entlasten hiermit auch die Ausländerbehörden, die in hohem Maße beansprucht sind. Ich habe im Digitalisierungslabor persönlich erlebt, wie gewinnbringend es ist, wenn Expertinnen und Experten aus der Verwaltung und der IT unmittelbar mit Geflüchteten zusammenarbeiten. Ich freue mich zu sehen, dass diese Arbeit nun Früchte trägt.“

    Geflüchtete können ihre Daten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis über den Online-Dienst auf www.germany4ukraine.de an die zuständige Ausländerbehörde übermitteln. Die Daten können dort maschinenlesbar weiterverarbeitet werden. Nach wie vor müssen Geflüchtete für die Identitätsprüfung und Aufnahme der biometrischen Daten anschließend vor Ort in der Behörde erscheinen. Allerdings werden Ausländerbehörden durch die vorab übermittelten Daten in die Lage versetzt, Geflüchtete zu einem Termin einzuladen. Der so erlangte Aufenthaltstitel ist eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt oder Sozialleistungen.

    Aktuell befindet sich der Online-Dienst im Pilotbetrieb und bindet sukzessive weitere Länder und deren kommunale Behörden an. Zurzeit sind mehr als 50 Ausländerbehörden aus Brandenburg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen angeschlossen.

    Der Online-Dienst für die Aufenthaltserlaubnis wird vom Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) betrieben und zentral in Germany4Ukraine eingebunden. Brandenburg hat gemeinsam mit dem BMI sowie dem Auswärtigen Amt die Federführung des Onlinezugangsgesetz-Themenfelds „Ein- und Auswanderung“ inne.

    Der Online-Service für die Aufenthaltserlaubnis ist ein sogenannter Einer-für-Alle-Service, der einmal entwickelt und zentral betrieben wird. Alle zuständigen Behörden können sich über standardisierte Schnittstellen an den Dienst anbinden, sodass Doppelarbeiten vermieden werden und Nutzenden ein zentraler Zugang trotz dezentraler Zuständigkeiten angeboten werden kann.

    Staatssekretär Dr. Markus Richter, CIO des Bundes: „Die Umsetzung des Online-Services für den Aufenthaltstitel belegt einmal mehr, dass das Einer-für-Alle-Prinzip der richtige Weg ist, um digitale Services nutzerfreundlich, arbeitsteilig und effizient zu realisieren. Das Beispiel unterstreicht, dass die Verwaltung schnell digitalisieren kann, wenn Fach- und IT-Kompetenz von Bund, Ländern und Kommunen an einem Strang ziehen.“

    Der Online-Antrag ist aktuell (Stand 27.4.2022) in folgenden Landkreisen und Kommunen verfügbar:

    Kreis / Kommune Bundesland
    Landkreis Bad Kissingen Bayern
    Landkreis Berchtesgadener Land Bayern
    Landkreis Cham Bayern
    Landkreis Deggendorf Bayern
    Landkreis Forchheim Bayern
    Landkreis Miltenberg Bayern
    Landkreis Passau Bayern
    Landkreis Schwandorf Bayern
    Landkreis Schweinfurt Bayern
    Landkreis Starnberg Bayern
    Landkreis Tirschenreuth Bayern
    Stadt Aschaffenburg Bayern
    Stadt Bamberg Bayern
    Stadt Bayreuth Bayern
    Stadt Coburg Bayern
    Stadt Fürth Bayern
    Stadt Hof Bayern
    Stadt Ingolstadt Bayern
    Stadt Kempten Bayern
    Stadt Memmingen Bayern
    Stadt Regensburg Bayern
    Landkreis Dahme – Spreewald Brandenburg
    Landkreis Elbe-Elster Brandenburg
    Landkreis Havelland Brandenburg
    Landkreis Potsdam – Mittelmark Brandenburg
    Landkreis Prignitz Brandenburg
    Landkreis Teltow-Fläming Brandenburg
    Stadt Brandenburg an der Havel Brandenburg
    Stadt Potsdam Brandenburg
    Stadt Schwedt/Oder Brandenburg
    Stadt Marburg Hessen
    Landkreis Ludwigslust – Parchim Mecklenburg-Vorpommern
    Landkreis Vorpommern-Rügen Mecklenburg-Vorpommern
    Landkreis Nienburg/Weser Niedersachsen
    Stadt Hildesheim Niedersachsen
    Stadt Lingen (Ems) Niedersachsen
    Landkreis Borken Nordrhein-Westfalen
    Landkreis Herford Nordrhein-Westfalen
    Landkreis Kleve Nordrhein-Westfalen
    Landkreis Lippe Nordrhein-Westfalen
    Landkreis Mettmann Nordrhein-Westfalen
    Landkreis Paderborn Nordrhein-Westfalen
    Landkreis Steinfurt Nordrhein-Westfalen
    Stadt Dormagen Nordrhein-Westfalen
    Stadt Hagen Nordrhein-Westfalen
    Stadt Hamm Nordrhein-Westfalen
    Stadt Herten Nordrhein-Westfalen
    Stadt Mülheim/Ruhr Nordrhein-Westfalen
    Stadt Paderborn Nordrhein-Westfalen
    Stadt Viersen Nordrhein-Westfalen
    Landkreis Görlitz Sachsen
    Landkreis Harz Sachsen-Anhalt
    Stadt Flensburg Schleswig-Holstein
    Stadt Gera Thüringen

    Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 29. April 2022

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