Berlin, 15. Oktober 2025 (JPD) – Der Frauenanteil in Führungspositionen in Deutschland steigt weiter. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Neunte Jährliche Information zur Gleichstellung in Führungspositionen beschlossen. Der Bericht zeigt, dass sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst und bei Bundesunternehmen Fortschritte erzielt wurden. Die gesetzlichen Regelungen des Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG) und seines Nachfolgegesetzes FüPoG II entfalten nach Einschätzung der Bundesregierung zunehmend Wirkung.

Gleichstellung in Führungspositionen: Frauenanteil steigt in Bund und Wirtschaft

Laut dem aktuellen Bericht erhöhte sich der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen zwischen 2015 und 2022 von 18,6 auf 27,4 Prozent. Im Geschäftsjahr 2023 erreichte der Frauenanteil in diesen Gremien 37,7 Prozent und lag damit deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestquote von 30 Prozent. In Unternehmensvorständen bleibt der Anteil hingegen vergleichsweise niedrig: 2022 waren nur 13 Prozent der Posten mit Frauen besetzt, bei quotenpflichtigen Unternehmen lag der Anteil zuletzt bei 17,9 Prozent.

In der Bundesverwaltung ist der Anteil weiblicher Führungskräfte mit 47 Prozent bereits nahe am Ziel einer vollständigen Gleichstellung bis Ende 2025. Auch in den Gremien des Bundes wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Dennoch gilt nach Angaben der Bundesregierung weiterhin Handlungsbedarf, da bislang nur rund zwei Drittel der Gremien tatsächlich paritätisch besetzt sind.

Bund als Vorreiter bei Gleichstellung in Führungspositionen

Bundesfamilienministerin Dr. Stefanie Hubig betonte, die bisherigen Erfolge dürften nicht darüber hinwegtäuschen, dass Gleichstellungspolitik weiterhin entschlossen verfolgt werden müsse. Die Führungspositionengesetze seien eine „Erfolgsgeschichte“, müssten aber noch stärker umgesetzt werden. Bundesjustizministerin Karin Prien hob hervor, der Bund nehme mit seinem hohen Anteil weiblicher Führungskräfte eine Vorbildrolle ein. Vielfalt in Leitungsteams sei nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Auch bei den 55 Bundesunternehmen mit Mehrheitsbeteiligung zeigt sich ein positiver Trend: In den Überwachungsgremien liegt der Frauenanteil bei 45,8 Prozent, in den Geschäftsführungen bei 31,9 Prozent. Deutlich geringer fällt der Frauenanteil weiterhin bei Sozialversicherungsträgern aus. Zwar erfüllen viele Träger die gesetzlichen Mindestquoten, doch in Führungspositionen sind Frauen mit 27 Prozent noch immer stark unterrepräsentiert.

Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) verpflichtet seit 2015 börsennotierte und mitbestimmte Unternehmen zu einer Mindestquote von 30 Prozent Frauen im Aufsichtsrat. Mit dem FüPoG II wurden die Regelungen 2021 ausgeweitet und zusätzliche Vorgaben für Unternehmen mit Bundesmehrheit sowie Sozialversicherungsträger eingeführt.

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