
Berlin, 11. November 2025 (JPD) – Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr stößt bei Sachverständigen überwiegend auf Zustimmung. Besonders gelobt wird die Neufassung des MAD-Gesetzes, das die Aufgaben und Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes erweitern soll. Zugleich werden teils weitergehende Befugnisse gefordert, teils werden Grundrechtseingriffe kritisiert.
Neufassung des MAD-Gesetzes: Experten loben Struktur, kritisieren Unklarheiten
Der Entwurf richtet den Aufgabenbereich des MAD stärker auf die Landes- und Bündnisverteidigung aus. Unter anderem sollen die Befugnisse des Nachrichtendienstes auf das Auslesen technischer Spuren bei Cyberangriffen durch fremde Mächte erweitert werden. Außerdem sieht das Gesetz eine unterstützte Verfassungstreueprüfung für Soldatinnen und Soldaten vor und erweitert die Kompetenzen der Feldjäger, etwa zum Anhalten und Überprüfen verdächtiger Personen.
Professor Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung bewertete den Entwurf als überwiegend gelungen, insbesondere die klare Systematisierung und die abgestuften Eingriffsintensitäten. Ronny Schlenzig, stellvertretender Vorsitzender der Streitkräftebasis im Deutschen BundeswehrVerband, bezeichnete das Gesetz als ersten Schritt, warnte aber vor Doppelregelungen und forderte perspektivisch ein eigenes Gesetz für die Aufgaben der Feldjäger.
Generalleutnant a.D. Joachim Wundrak begrüßte die Erweiterung der nachrichtendienstlichen Kompetenzen im Ausland, kritisierte jedoch den neuen verfassungsschutzrechtlichen Aufgabenschwerpunkt. Christian Sieh vom BundeswehrVerband betonte, dass MAD-Daten ausschließlich für zuständige Sicherheits- und Verfassungstreuezwecke genutzt werden dürfen. Professor Matthias Bäcker und Rechtsanwalt Sebastian Baunack wiesen auf Defizite bei Normenklarheit und unbestimmten Rechtsbegriffen hin und warnten vor unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen, insbesondere bei der erweiterten Verfassungstreueüberprüfung.
Insgesamt zeigt sich ein differenziertes Bild: Die Neufassung des MAD-Gesetzes wird als Fortschritt für die militärische Sicherheit in der Bundeswehr gesehen, zugleich bestehen Bedenken hinsichtlich Grundrechtsklarheit und Regelungstiefe.