Die Abgeordnetenentschädigung erhöht sich zum 1. Juli 2023 von bisher 10.323,29 Euro um 2,6 Prozent auf 10.591,70 Euro. Wie aus einer Unterrichtung (20/6815) durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hervorgeht, regelt das Abgeordnetengesetz, dass die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes der Bundestagspräsidentin die Entwicklung des Nominallohnindexes mitteilt und die Bundestagspräsidentin danach den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht.

Das gleiche Verfahren gilt für die Anpassung der fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen steigt von 8.826,29 Euro um 2,6 Prozent auf 9.055,77 Euro. Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung von 9.876,57 Euro um 2,6 Prozent auf 10.133,36 Euro.

Quelle: HiB Nr. 366 vom 17. Mai 2023

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