
Berlin, 20. November 2025 (JPD) – Die Bundesregierung hat Eckpunkte für den sogenannten Gebäudetyp E vorgestellt, der das Bauen in Deutschland einfacher, schneller und kostengünstiger gestalten soll. Ziel ist es, Bauherren und Planern eine rechtssichere Vereinbarung vereinfachter Baustandards zu ermöglichen, ohne den Verbraucherschutz zu gefährden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) legen damit die Grundlage für einen neuen vertraglichen Standard im Bauwesen.
Gebäudetyp E: Einfaches Bauen mit reduziertem Standard
Der Gebäudetyp E ermöglicht es, auf bestimmte gesetzlich nicht zwingend vorgeschriebene Baustandards zu verzichten. Dazu zählen beispielsweise Dreifachverglasung bei Fenstern oder zusätzliche Komfortelemente wie Handtuchheizkörper bei vorhandener Fußbodenheizung. Nach Angaben der Ministerien sollen Bauherren dadurch Kosten sparen und Bauprojekte schneller umsetzbar sein, ohne dass die Wohnqualität beeinträchtigt wird.
Die Eckpunkte sehen vor, dass künftig ein Gebäudetyp-E-Vertrag abgeschlossen werden kann. Dieser Vertrag soll eine einfache und rechtssichere Vereinbarung über reduzierte Baustandards ermöglichen, wobei an die technischen Baubestimmungen der Länder angeknüpft wird. Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik sollen in diesem Rahmen nicht automatisch als Mangel gelten. Werden keine entsprechenden Verträge abgeschlossen, bleiben die bisherigen Standards bestehen.
Bundesministerin der Justiz Stefanie Hubig betonte, dass der Gebäudetyp E einen praxisnahen Weg eröffne, Baukosten zu senken und den Bauprozess zu beschleunigen. „Nicht jeder benötigt den Goldstandard bei Ausstattung und Technik. Der Gebäudetyp E ermöglicht, auf überflüssige Elemente zu verzichten, wenn alle Parteien zustimmen“, erklärte sie. Bau- und Verbraucherschutzinteressen sollen dabei gewahrt bleiben.
BMWSB-Ministerin Verena Hubertz ergänzte, dass der Gebäudetyp E bereits in Pilotprojekten getestet werde. Die Erkenntnisse zeigten, dass kompakte Grundrisse, robuste Materialien und serielle Bauweise Kosten reduzieren, ohne die Qualität zu mindern. Die Eckpunkte sollen nun mit Ländern, Fachkreisen und Verbänden diskutiert werden, um praxistaugliche gesetzliche Regelungen zu entwickeln.
Der Gebäudetyp E kann sowohl im Neubau als auch beim Umbau oder der Modernisierung bestehender Gebäude Anwendung finden. Er zielt darauf ab, die Baupraxis zu vereinfachen, innovative Ansätze zu fördern und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu unterstützen.