
Das Bundeskabinett hat das neue Bundestariftreuegesetz beschlossen, wonach Bundesaufträge ab 50.000 Euro künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die tarifliche Mindestarbeitsbedingungen einhalten – unabhängig von einer Tarifbindung. Ziel ist ein fairer Wettbewerb, der gute Arbeitsbedingungen schützt und Lohndumping verhindert.
Das Bundeskabinett hat heute das von Bundesministerin Bärbel Bas und Bundesministerin Katherina Reiche vorgelegte Tariftreuegesetz beschlossen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie geleistet.
Nicht tarifgebundene Unternehmen haben bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil. Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen.
Das Bundestariftreuegesetz setzt hier an: Künftig sollen Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, tarifvertragliche Mindestarbeitsbedingungen einhalten und zwar unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. Damit werden die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt. Der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten wird eingeschränkt.
Bundesministerin Bärbel Bas: Wer Vergaben des Bundes ausführt, muss künftig seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tariflich entlohnen. Das stellen wir jetzt sicher. Gerade in Zeiten großer öffentlicher Investitionen ist das ein wichtiges Signal: Das Tariftreuegesetz sorgt für fairen Wettbewerb, schützt gute Arbeitsbedingungen und stärkt die Tarifbindung. Damit unterstreicht es den Wert sozialpartnerschaftlicher Lösungen – sie sind ein Eckpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft und Grundlage für verteilten Wohlstand.“
Wichtige Änderungen im Überblick
Mit dem Tariftreuegesetz wird ein Bundestariftreuegesetz als neues Stammgesetz eingeführt:
- Einführung eines neuen Bundestariftreuegesetzes: Öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes werden grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, den zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die einschlägigen tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
- Geltung ab einem Auftragswert von 50.000 Euro: Die Regelung greift künftig für Aufträge und Konzessionen des Bundes grundsätzlich ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro.
- Weiteres Verfahren: Das Gesetz soll nach dem Kabinettbeschluss im Bundestag beraten und noch im Laufe des Jahres 2025 verabschiedet werden. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
BMAS, 06.08.2025