
Berlin, 17. Oktober 2025 (JPD) – Der Bremer Regierungschef Andreas Bovenschulte wird neuer Präsident des Bundesrates. Die Länderkammer wählte den SPD-Politiker einstimmig zum Nachfolger von Anke Rehlinger, deren einjährige Amtszeit am 31. Oktober endet. In ihrer letzten Sitzung als Bundesratspräsidentin zog Rehlinger Bilanz – zugleich beschloss der Bundesrat zentrale Gesetzesvorhaben, darunter die Verteilung von Mitteln aus dem 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen und den sogenannten „Bau-Turbo“ zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.
Bundesrat wählt Bovenschulte – Beschlüsse zu Sondervermögen und Bau-Turbo
Bovenschulte, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, tritt das Amt am 1. November 2025 an. Zur 1. Vizepräsidentin wurde die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, zum 2. Vizepräsidenten NRW-Regierungschef Hendrik Wüst gewählt. Der Bundesrat bestätigte außerdem die Ausschussvorsitzenden und den Vorsitz der Europakammer für das neue Geschäftsjahr.
Inhaltlich stand die Sitzung im Zeichen weitreichender Gesetzesentscheidungen. Zehn vom Bundestag verabschiedete Gesetze passierten die Länderkammer – darunter das Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz, mit dem die Verteilung der 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen geregelt wird. Zustimmung fanden auch das Gesetz zur Pflegefachassistenzausbildung, Änderungen im Finanzausgleichsgesetz zur Kompensation kommunaler Steuerausfälle durch den „Investitions-Booster“ sowie der „Bau-Turbo“ zur Beschleunigung von Wohnungsbauverfahren. Ebenfalls gebilligt wurde die Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung im Staatsangehörigkeitsgesetz.
Länder bringen eigene Initiativen ein
Die Länder beschlossen zudem eine eigene Gesetzesinitiative zum besseren Schutz vor Gewalt. In Entschließungen forderten sie unter anderem weniger Bürokratie zur Stärkung der Pharmabranche und eine schnellere Reform des Notfall- und Rettungsdienstes. Weitere Initiativen – etwa zu transparenteren Kraftstoffpreisen, zum Schutz von Ärztinnen und Ärzten vor Übergriffen sowie zur Regulierung künstlicher Intelligenz in der EU – wurden in die Ausschüsse verwiesen.
Auch mehrere Gesetzesvorhaben der Bundesregierung standen auf der Tagesordnung. Der Bundesrat äußerte sich unter anderem zur Modernisierung des Wehrdienstes, zur Änderung des Lieferkettengesetzes und zu steuerlichen Anpassungen, darunter die Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie. Zudem nahmen die Länder Stellung zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven, zu Entlastungen beim Agrardiesel und zum GEAS-Anpassungsgesetz, das deutsches Asylrecht an EU-Vorgaben angleichen soll.
Subsidiaritätsrüge gegen geplanten EU-Fonds
In europapolitischen Fragen verabschiedete der Bundesrat eine sogenannte Subsidiaritätsrüge gegen die geplante Einrichtung eines neuen EU-Fonds für wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt. Die Länder sehen darin eine unzulässige Kompetenzausweitung der Europäischen Kommission, da Fördermittel künftig an bestimmte Reformvorhaben geknüpft werden sollen.
Zudem stimmte die Länderkammer mehreren Verordnungen der Bundesregierung zu – darunter strengeren Kennzeichnungspflichten in der Honigverordnung und der Verlängerung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnisse. Die Verordnung zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Meldewesen wurde hingegen vertagt. Die nächste Plenarsitzung ist für den 21. November 2025 geplant.