Kassel, 29. August 2025 (JPD) – Die für den 30. August 2025 in Frankfurt am Main geplante Demonstration „United4Gaza“ darf stattfinden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am Freitag die Beschwerde der Stadt Frankfurt gegen eine erstinstanzliche Entscheidung zurückgewiesen. Damit bleibt der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Az. 5 L 4151/25.F) bestehen, der das von der Stadt am 27. August verhängte Verbot aufgehoben hatte.

    Der 8. Senat stellte klar, dass ein Versammlungsverbot nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Hessisches Versammlungsfreiheitsgesetz nur zulässig sei, wenn andere Verfassungsgüter unmittelbar gefährdet und weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichend seien. Die von der Stadt Frankfurt vorgelegte Gefahrenprognose genüge diesen Anforderungen nicht. Weder der Hinweis auf eine vorausgegangene „United4Gaza“-Versammlung in Berlin am 21. Juni 2025 noch der Verweis auf einzelne strafbare Redebeiträge belegten eine konkrete Gefahr für Grundrechte Dritter. Auch die Befürchtung, die Emotionalisierung des Nahost-Konflikts könne zu einer erhöhten Gewaltbereitschaft führen, rechtfertige kein Verbot. In solchen Fällen müsse die Polizei gezielt gegen einzelne Störer einschreiten, um die Versammlungsfreiheit der übrigen Teilnehmer zu gewährleisten.

    Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 8 B 1859/25) ist unanfechtbar. Die Versammlung kann daher wie geplant am Samstag ab 15.00 Uhr in Frankfurt am Main stattfinden.

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