
Kassel, 19. September 2025 (JPD) – Ein in Gaza lebender Palästinenser ist mit seinem Eilantrag gegen die Genehmigung von Rüstungsexporten nach Israel gescheitert. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom Dezember 2024. Der Antragsteller wollte verhindern, dass ein deutsches Rüstungsunternehmen Ersatzteile für Panzer nach Israel exportieren darf.
Die Richter stellten klar, dass es sich bei den Ausfuhrgenehmigungen nicht um Verwaltungsakte mit Drittwirkung handele. Damit sei der Palästinenser bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht antragsbefugt. Auch eine drittschützende Norm, auf die sich der Antrag stützen könnte, sei nicht ersichtlich. Weder das Außenwirtschaftsrecht noch das Grundgesetz oder die Europäische Menschenrechtskonvention vermittelten dem Antragsteller ein subjektives Abwehrrecht.
Gericht bestätigt Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte nach Israel
Der Verwaltungsgerichtshof betonte zudem, dass eine Berufung auf staatliche Schutzpflichten in diesem Fall nicht tragfähig sei. Damit sei es nicht mehr entscheidungserheblich, ob das militärische Vorgehen Israels in Gaza menschen- oder völkerrechtswidrig sei. Der Beschluss ist unanfechtbar und beendet das Verfahren im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug.