Kassel, 29. September 2025 (JPD) – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Einstufung des hessischen Landesverbands der AfD als Verdachtsfall durch das Landesamt für Verfassungsschutz bestätigt. Mit Beschlüssen vom 26. September 2025 wies der 8. Senat die Beschwerden sowohl der AfD als auch des Landes Hessen gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zurück. Damit bleibt die Beobachtung der AfD in Hessen durch den Verfassungsschutz rechtmäßig.

Das Gericht stellte klar, dass das Hessische Verfassungsschutzgesetz auch auf politische Parteien anwendbar sei. Der besondere Schutz von Parteien nach Artikel 21 Grundgesetz stehe einer Beobachtung nicht entgegen. Nach Auffassung des Senats liegen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD vor. Dazu zählen insbesondere Äußerungen, die für einen ethnisch definierten Volksbegriff sprechen sowie Aussagen, die die Menschenwürde von Ausländern und Asylsuchenden verletzen oder Muslime pauschal abwerten. Auch Hinweise auf eine Ungleichbehandlung von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund wertete der Senat als Belege für verfassungsfeindliche Tendenzen.

AfD bleibt Verdachtsfall für den Verfassungsschutz

Während die Beschwerde der AfD gegen ihre Beobachtung zurückgewiesen wurde, scheiterte auch das Land Hessen mit seinem Rechtsmittel. Nach Auffassung des Senats fehlt im Verfassungsschutzgesetz eine Grundlage für die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung. Dies hindert den Verfassungsschutz jedoch nicht daran, im Rahmen seiner jährlichen Berichte über den Verdachtsfall AfD zu informieren. Auch die Beschwerde der AfD gegen die Veröffentlichung von Äußerungen des Ministerpräsidenten Boris Rhein blieb erfolglos. Der Senat verwies darauf, dass diese im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Staatsleitungsfunktion erfolgt seien und deshalb nicht in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, sondern in die des Hessischen Staatsgerichtshofs fielen.

Die Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Damit bleibt die Einstufung der AfD in Hessen als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz wirksam.

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