Osnabrück, 10. Oktober 2025 (JPD) – Forellenzüchter und der Landkreis Osnabrück haben sich auf einen Vergleich zur Straßensperrung in Bad Iburg verständigt. Hintergrund ist der Schutz der jährlich stattfindenden Amphibienwanderung entlang der Bergstraße. Der Vergleich regelt die Sperrung eines verkürzten Abschnitts im Frühjahr 2026 unter klar definierten Bedingungen.

Straßensperrung in Bad Iburg zum Schutz der Amphibien

Ursprünglich hatte der Landkreis Osnabrück auf Antrag des NABU e.V. die Sperrung der Bergstraße vom 1. Februar bis 30. April 2025 jeweils von 18:00 bis 8:00 Uhr angeordnet, um die „Krötenwanderung“ zu schützen. Ehrenamtliche unterstützten die Amphibien mit Krötenzäunen und dem Transport der Tiere über die Straße. Ein Anlieger, der eine Forellenzucht betreibt, hatte dagegen Klage und einen Eilantrag erhoben, woraufhin das Gericht die ursprüngliche Anordnung als unverhältnismäßig einstufte.

Nach der Begehung durch die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück konnten sich die Parteien nun auf eine modifizierte Sperrung für Februar bis April 2026 verständigen. Die Sperrung wird auf maximal vier Wochen beschränkt, abhängig von Feuchtigkeit und Temperaturen ab fünf Grad Celsius, jeweils zwischen 18:00 und 8:00 Uhr. Die Zufahrt zum Grundstück des Klägers aus nördlicher Richtung bleibt erhalten.

Die Kosten des Verfahrens übernimmt der Landkreis. Im Anschluss an die Amphibienwanderung 2026 werden die Beteiligten die Auswirkungen der verkürzten Sperrung auswerten und die Regelungen für künftige Jahre gegebenenfalls anpassen.

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