
Oldenburg, 23. September 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einem Eilantrag des Naturschutzbundes Niedersachsen e.V. gegen die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Saatkrähen in Ovelgönne stattgegeben. Mit Beschluss vom 19. September 2025 (Az. 5 B 6540/25) stellte die 5. Kammer die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her, da die Genehmigung bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich rechtswidrig ist.
Der Landkreis Wesermarsch hatte der Gemeinde Ovelgönne mit Bescheid vom 5. Mai 2025 erlaubt, die Saatkrähenpopulation durch jagdliche Maßnahmen zwischen dem 1. September und 15. Oktober 2025 zu regulieren. Der Naturschutzbund erhob Widerspruch, der am 25. August 2025 zurückgewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet wurde. Daraufhin beantragte der Verband vorläufigen Rechtsschutz, dem das Gericht nun stattgegeben hat.
Verwaltungsgericht Oldenburg stoppt Saatkrähenabschuss
Nach Auffassung des Gerichts liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG nicht vor. Eine konkrete Gesundheitsgefährdung der Anwohner durch die Vögel konnte nicht nachgewiesen werden, und der Landkreis hatte versäumt, eigenständige Ermittlungen zu möglichen Alternativen zur Tötung durchzuführen. Die Übertragung von Lärmdaten aus der Stadt Nordenham auf Ovelgönne reiche nach Ansicht des Gerichts nicht aus.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden, wodurch das Verfahren weiter offenbleibt.