München, 16. Oktober 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht München hat den Antrag der Initiatoren des Bürgerbegehrens „HochhausSTOP“ abgelehnt. Mit dem Eilbeschluss vom Donnerstag (Az. M 7 E 25.3823) entschied das Gericht, dass erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bestehen. Ziel der Initiative war es, den Bau eines Hochhauses im Umfeld der Paketposthalle in München-Neuhausen zu verhindern.

Verwaltungsgericht München sieht Bürgerbegehren „HochhausSTOP“ als unzulässig an

Die Vertreter des Bürgerbegehrens hatten Ende März 2025 ihre Unterschriften bei der Landeshauptstadt München eingereicht. Ihre Frage zielte darauf, die Stadt zu verpflichten, alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um Hochhäuser über 60 Meter in der Nähe der Paketposthalle zu verhindern. Die Stadt wies das Begehren im Mai 2025 als unzulässig zurück. Gegen diesen Bescheid klagten die Initiatoren und beantragten zusätzlich eine einstweilige Anordnung, um die Bekanntmachung des Bebauungsplans für das sogenannte PaketPost-Areal zu stoppen.

Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag nun ab. Nach Ansicht des Gerichts ist die Fragestellung des Bürgerbegehrens unklar und irreführend. Den Abstimmenden sei nicht eindeutig erkennbar, welche konkreten Maßnahmen die Stadt bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid ergreifen müsste. Zudem könne ein solcher Bürgerentscheid möglicherweise gegen das sogenannte Abwägungsverbot verstoßen, da der Stadt in Fragen der Gebäudehöhe kein planerischer Spielraum mehr verbliebe.

Im Ergebnis wäre laut Gericht wohl nur ein vollständiger Stopp des laufenden Planungsverfahrens eine rechtlich zulässige Option. Dies hätte zur Folge, dass auf dem PaketPost-Areal vorerst überhaupt keine Bebauung erfolgen könnte – ein Aspekt, der in der Fragestellung nicht ausreichend deutlich werde. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig; gegen ihn kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

Aktenzeichen: M 7 E 25.3823

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