MINDEN, 21. August (JPD) – Der AfD-Kandidat für das Bürgermeisteramt in Lage (Kreis Lippe) ist mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Minden gescheitert. Mit Beschluss vom 20. August 2025 (Az. 2 L 1643/25) wies die 2. Kammer den Antrag ab, mit dem der Bewerber seine Zulassung zur Wahl am 14. September erzwingen wollte. Der Wahlausschuss der Stadt Lage sowie der Kreiswahlausschuss hatten den Wahlvorschlag zuvor wegen Zweifeln an der Verfassungstreue des Kandidaten zurückgewiesen.

    Das Gericht begründete die Ablehnung damit, dass das Gesetz für die Überprüfung der Zurückweisung von Wahlvorschlägen ausdrücklich das Rechtsmittel der Beschwerde vorsieht. Diese sei bereits erfolglos geblieben, die Entscheidung darüber endgültig. Weitere Rechtsschutzmöglichkeiten bestünden erst im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens nach der Wahl. Ein Ausnahmefall, in dem ein offensichtlicher Wahlfehler noch im Vorfeld der Wahl einstweiligen Rechtsschutz rechtfertigen könnte, sei nicht gegeben.

    Die Richter verwiesen zudem darauf, dass die Entscheidung des Wahlausschusses nicht offensichtlich rechtsfehlerhaft sei. Vielmehr gebe es konkrete Anhaltspunkte – insbesondere aus Beiträgen des Antragstellers in sozialen Medien –, die in ihrer Gesamtheit Zweifel an seiner Verfassungstreue rechtfertigten. Diese seien nicht offensichtlich ungeeignet, die Ablehnung zu tragen.

    Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zulässig. Das Verfahren ist somit noch nicht rechtskräftig.

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