
Köln, 22. Oktober 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Köln hat die Baugenehmigung der Stadt Pulheim zur Erweiterung der Verkaufsfläche im Segmüller-Möbelhaus aufgehoben. Die geplante Ausdehnung von rund 30.000 auf knapp 38.000 Quadratmeter sei rechtswidrig, entschied das Gericht in seinen Urteilen vom heutigen Tag. Damit wird die durch die Stadt erteilte Genehmigung zur Vergrößerung des Möbelhauses für nichtig erklärt.
VG Köln: Baugenehmigung zur Verkaufsflächenerweiterung aufgehoben
Das Segmüller-Möbelhaus in Pulheim betreibt bislang eine Verkaufsfläche von etwa 30.000 Quadratmetern. Vor der Eröffnung im Jahr 2017 hatten die Städte Bergheim und Leverkusen gegen die ursprünglichen Baugenehmigungen geklagt. Sie befürchteten, dass die Größe und das Sortiment des Möbelhauses einen Kaufkraftabfluss verursachen und den Einzelhandel in ihren Innenstädten beeinträchtigen könnte. Ein Vergleich, der vor dem Verwaltungsgericht geschlossen wurde, begrenzte die Verkaufsfläche auf maximal 30.000 Quadratmeter und sicherte die Vorgaben durch eine Grunddienstbarkeit und eine Baulast.
Im August 2023 erteilte die Stadt Pulheim eine Genehmigung zur Erweiterung der Verkaufsfläche um 7.953,33 Quadratmeter. Dagegen erhoben Bergheim und Leverkusen erneut Klage. Sie argumentierten, die Genehmigung widerspreche dem 2017 geschlossenen Vergleich und sei damit rechtswidrig. Stadt und Möbelhaus hielten die Erweiterung für zulässig, da eine Beeinträchtigung des Einzelhandels aktuell nicht vorliege und die Beschränkung der Verkaufsfläche nicht mehr erforderlich sei.
Das Gericht wies diese Argumentation zurück. Es betonte, dass die Stadt Pulheim als Behörde an Recht und Gesetz gebunden sei und den vereinbarten Vergleich beachten müsse. Die derzeitige wirtschaftliche Situation in den Nachbarstädten sei dabei unerheblich. Gegen die Urteile können die Beteiligten Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragen.