
Köln, 22. Oktober 2025 (JPD) – Die Stadt Bergheim ist mit ihrer Klage gegen das Möbelhaus Segmüller auf Erstattung von Vermessungskosten in Höhe von rund 27.000 Euro gescheitert. Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Mittwoch, dass kein Anspruch auf Kostenerstattung für das Nachmessen der Verkaufsflächen im Segmüller-Möbelhaus in Pulheim besteht (Az. 23 K 7037/22).
VG Köln weist Klage zur Kostenerstattung im Streit um Segmüller-Verkaufsflächen ab
Hintergrund der Entscheidung ist ein seit Jahren andauernder Streit um die Verkaufsflächengrenzen des Segmüller-Möbelhauses in Pulheim. Bereits vor der Eröffnung im Jahr 2017 hatten die Städte Bergheim und Leverkusen gegen die von der Stadt Pulheim erteilte Baugenehmigung geklagt. Sie befürchteten, das großflächige Möbelhaus könne erhebliche Kaufkraft aus ihren Innenstädten abziehen und so den örtlichen Einzelhandel schwächen.
Die Verfahren endeten mit einem gerichtlichen Vergleich, der die Verkaufsfläche auf höchstens 30.000 Quadratmeter begrenzte und auch für sogenannte Randsortimente – also Waren außerhalb des Möbelangebots – klare Flächenbeschränkungen vorsah. Zudem erhielten Bergheim und Leverkusen das Recht, die Einhaltung dieser Begrenzungen in den Jahren 2017 und 2018 auf Kosten des Unternehmens zu überprüfen.
Gericht: 3D-Vermessung war überzogen und nicht erforderlich
Die Stadt Bergheim ließ im Dezember 2018 eine Vermessung durch einen Sachverständigen durchführen, der mittels 3D-Scan einen digitalen Zwilling des gesamten Gebäudes erstellte. Diese Kosten wollte die Stadt von Segmüller ersetzt bekommen. Das Verwaltungsgericht sah dafür jedoch keine rechtliche Grundlage.
Nach Auffassung der Kölner Richter war eine vollständige 3D-Erfassung des Möbelhauses über das notwendige Maß hinausgegangen. Die Vereinbarung aus dem Vergleich habe lediglich eine Prüfung verlangt, ob die genehmigten Verkaufsflächen für Randsortimente in ihrer Lage und Größe eingehalten wurden. Die Rechnungen des beauftragten Gutachters seien zudem nicht hinreichend nachvollziehbar.
Gegen das Urteil kann die Stadt Bergheim Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster stellen.