
Koblenz, 16. Dezember 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einen Eilantrag gegen die geplante Ernennung des Wahlsiegers der Bürgermeisterwahl in der Verbandsgemeinde Puderbach zurückgewiesen. Der Antragsteller wollte die für den 18. Dezember 2025 vorgesehene Ernennung des gewählten Bewerbers in ein Beamtenverhältnis auf Zeit verhindern, blieb damit jedoch erfolglos.
Der Antragsteller ist Einwohner der Verbandsgemeinde Puderbach und hatte an der Wahl sowie an der anschließenden Stichwahl im April 2025 teilgenommen. Im Nachgang erhob er Wahlbeschwerde mit der Begründung, kommunale Mandatsträger hätten gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Diese Beschwerde blieb ohne Erfolg, und eine gegen die ablehnende Entscheidung gerichtete Klage ist derzeit beim Verwaltungsgericht Koblenz anhängig.
Gericht sieht Antrag als unzulässig an
Die Koblenzer Richter betonten, dass der Antrag unzulässig sei, da der Antragsteller nicht antragsbefugt ist. Zwar könne er sein aktives Wahlrecht im Verfahren zur Wahlprüfung geltend machen, daraus ergebe sich jedoch kein subjektiv-öffentliches Recht, die Ernennung des gewählten Bewerbers zu verhindern. Für den Fall einer späteren Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl wäre die Ernennung rückwirkend nichtig. Bis dahin sei von der Wirksamkeit der Wahl und der Ernennungsreife des gewählten Bewerbers auszugehen. Ein etwaiger Amtsbonus des Gewählten habe lediglich reflexartigen Charakter und keine dienstrechtliche Relevanz.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 8. Dezember 2025, 5 L 1316/25.KO).