Karlsruhe, 16. September 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das Bürgerbegehren „Kein Windrad im Wald“ gegen den geplanten Bau von Windkraftanlagen im Süden Bruchsals vorläufig zulässig ist. Die Bürgerinitiative hatte Ende Juli 2025 mit fast 3.000 gültigen Unterschriften einen Bürgerentscheid beantragt. Der Antrag auf eine weitergehende einstweilige Anordnung, die der Stadt Bruchsal etwa Vertragsbindungen untersagen sollte, blieb jedoch erfolglos.

    Bürgerbegehren „Kein Windrad im Wald“ in Bruchsal vorläufig bestätigt

    Das Gericht sah die Voraussetzungen des Bürgerbegehrens als erfüllt an. Die Initiative richtet sich gegen den Abschluss eines Poolingvertrages, den die Stadt Bruchsal gemeinsam mit privaten Grundstückseigentümern unterzeichnet hatte, um Flächen im Süden der Stadt für Windenergieanlagen bereitzustellen. Die Richter stellten klar, dass ein Bürgerbegehren auch noch nach Abschluss eines solchen Vertrages zulässig sein könne, da es auf eine Lösung vom Vertrag ziele.

    Der Beschluss hebt hervor, dass ohne eine vorläufige Bestätigung des Begehrens die Gefahr bestünde, irreversible Tatsachen zu schaffen, die den Zielen der Initiative entgegenstehen. Die Kammer folgte der Einschätzung, dass das Bürgerbegehren fristgerecht eingereicht und die Fragestellung hinreichend bestimmt sei. Ein rechtswidriges Ziel sei nicht erkennbar, da die Stadt im Erfolgsfall rechtlich die Möglichkeit habe, sich vom Poolingvertrag zu lösen.

    Allerdings lehnte das Gericht den Antrag auf eine weitergehende Sicherung ab. Es sei nicht ersichtlich, dass die Stadt Bruchsal trotz der vorläufigen Feststellung den Bürgerentscheid treuwidrig vereiteln werde. Der Gemeinderat will am 29. September 2025 über das Bürgerbegehren entscheiden.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen können die Beteiligten Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

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