Mit heute den Beteiligten bekannt gegebenem Urteil hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe über eine Klage des Bundesverbands der Partei „Alternative für Deutschland“ (im Folgenden: „AfD“) gegen das Bundesverfassungsgericht entschieden.


In dem Verfahren geht es der AfD darum, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Bekanntgabe einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu einem von der AfD vor diesem Gericht geführten Organstreitverfahren bereits am Vorabend der Verkündung an die Mitglieder des Vereins „Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V.“ verfassungsmäßige Rechte der Klägerin verletzt hat. Hintergrund bildet der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht den Mitgliedern des Ver-eins „Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V.“ seine Presseerklärungen in anstehenden Entscheidungen in Papierform und mit Sperrfrist versehen bereits am Vorabend des Verkündungstermins zur Verfügung stellte, noch bevor die Beteiligten des Verfahrens selbst über dessen Ausgang informiert wurden. Hierin erblickt die AfD die Verletzung ihrer Rechte und eine unzulässige Verzerrung des politischen Wettbewerbs.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage abgewiesen. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, hiergegen nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg in Mannheim zu stellen.

Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe, Pressemitteilung vom 26. August 2022

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