
Berlin, 15. April 2026 (JPD) An acht Amtsgerichten in Deutschland ist heute die Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens gestartet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schaltet im Tagesverlauf ein digitales Eingabesystem frei, über das Klagen schrittweise erstellt und bei den teilnehmenden Gerichten eingereicht werden können. Das Verfahren ist zunächst auf Zahlungsklagen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro beschränkt und soll vollständig digital geführt werden.
Amtsgerichte starten Pilotprojekt für digitales Zivilverfahren
Das Online-Verfahren stellt eine eigenständige Verfahrensart mit gesonderten Regeln und reduzierten Gebühren dar. Ziel ist ein vereinfachter und kostengünstiger Zugang zum Zivilprozess. Das Verfahren kann ohne Papierakten geführt werden; zudem sind digitale Abläufe und Videoverhandlungen vorgesehen, in der Regel auch ohne mündliche Verhandlung.
Die Erprobung wird schrittweise auf insgesamt 18 Amtsgerichte in zehn Bundesländern ausgeweitet. Zunächst beteiligt sind unter anderem die Amtsgerichte Mannheim, Nürnberg, Hamburg, Frankfurt am Main, Leipzig und Bremen, weitere folgen ab Juni sowie im Oktober 2026. Teilweise ist die Nutzung auf Fluggastrechtsverfahren beschränkt.
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums soll das System kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst werden. Geplant sind unter anderem ein eigenes Eingabesystem für Rechtsanwälte sowie die Übermittlung strukturierter Datensätze im XJustiz-Format zur maschinellen Verarbeitung durch die Gerichte. Das Verfahren soll nach zwei, vier und acht Jahren evaluiert werden.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bezeichnete das Projekt als Schritt hin zu einem vollständig digitalen Zivilprozess, der den Zugang zum Recht vereinfachen und Zeit sowie Kosten reduzieren soll. Das Online-Verfahren ist Teil der föderalen Modernisierungsagenda und wird als Reallabor erprobt.






